Schicksal Patentanmeldungen bei Insolvenz

A

AH

Guest
Liebe Kollegen!

Was passiert mit laufenden Patentanmeldungen, wenn eine Firma insolvent ist und wird vom Masseverwalter überwacht wird?

Was geschieht mit den laufenden Patentanmeldungen der Firma?
Laufende Gebühren werden doch nur gezahlt, wenn der Masseverwalter zustimmt.

Nehmen wir an, der Masseverwalter lässt die Zahlungen zu, und letztendlich wird ein Käufer für die laufenden Anmeldungen gesucht. Wird ein Käufer gefunden, muss der Erfinder aus dem Kaufpreis eine Erfindervergütung bekommen, da die Firma ja einen Umsatz mit der von ihr in Anspruch genommenen Diensterfindung gemacht hat?

Hat der Diensterfinder eine Art Vorkaufsrecht? Müssen die Anmeldungen zuerst ihm angeboten werden?

Wenn sich kein Käufer findet oder der Masseverwalter von vornherein keine Zahlung von Gebühren zulässt, so dass die Anmeldung nicht aufrecht bleiben würde: muss dann der Diensterfinder gefragt werden, ob er die Anmeldung durch Zahlung der Gebühren weiterführen will (vorerst ohne sie zu erwerben?)?

Ich bin dankbar für sachdienliche Hinweise.
 
Z

zaphod

Guest
Der erste Teil ist nicht meins, dazu kann ich wenig sagen.

Ber hinsichtlich der Aufrechterhaltungsgebühren ist es mE so, daß es dem Amt egal ist, wer zahlt, Hauptsache, das Geld kommt rein.
 
G

gast

Guest
unterbrechung des verfahrens wegen konkurses: regel 90 (1) b) epü
 
I

insolventer Erfinder

Guest
das Verfahren ruht

bei Verkauf hat der Erfinder ein Vorkaufsrecht (wird in der Regel vom Insolvenzverwalter missachtet, weil ein Privatmensch nicht so viel zahlen kann, wie eine Firma mit Interesse an der Anmeldung)

die Erfinder erhalten eine Vergütung aus dem Verkaufspreis, allerdings nur nach Abzug der Kosten die bislang aufgelaufen sind, mit anderen Worten der Erfinder sieht recht wenig vom eigentlichen Verkaufserlös
 
Oben