EQE Ankündigung: Neuregelung EQE

Nichtswisser

Schreiber
Re: EQE 2010

mad_muc schrieb:
Hallo,

gem. u.a. http://archive.epo.org/epo/pubs/oj010/03_10/03_sup10a.pdf Artikel 25 Übergangsbestimmungen.

Wer 2012 bereits 3 Jahre "Berufserfahrung" mitbringt, darf "normal", d.h. ohne Vorprüfung schreiben.

Wer 2012 "nur" 2 Jahre Berufserfahrung hat, darf 2012 die Vorprüfung und 2013 dann (falls die Vorprüfung bestanden) die "normale" Prüfung schreiben.

Alles klar?

mfg,
mm
Weil ich nach Artikel 25 Abs. 4 b bei Abhaltung der ersten Vorprüfung die Erfodernisse nach Artikel 11 Abs. 1 -6 erfülle kann ich mir also in 2012 die Vorprüfung noch sparen?
 

Raney

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Weil ich nach Artikel 25 Abs. 4 b bei Abhaltung der ersten Vorprüfung die Erfodernisse nach Artikel 11 Abs. 1 -6 erfülle kann ich mir also in 2012 die Vorprüfung noch sparen?[/quote]Ich glaube nicht. Es heißt doch:

(4) Bewerber sind von der Vorprüfung
gemäß Artikel 1 Absatz 7 befreit, wenn
sie

a) vor Abhaltung dieser ersten Vorprüfung
für eine Prüfung zugelassen waren

--> heißt also, man hat schon geschrieben und muss wiederholen

oder

b) bei Abhaltung dieser ersten Vorprüfung
erstmals zur Prüfung zugelassen
waren und die Erfordernisse des
Artikels 11 Absätze 1 bis 6 erfüllen.

--> dies gilt für diejenigen, die 2012 die 3 Jahre voll haben. Für alle anderen die erst 2013 die 3 Jahre voll haben werden, gilt, dass sie die Vorprüfung 2012 schreiben müssen.
 

Raney

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Nichtswisser schrieb:
mad_muc schrieb:
Hallo,

gem. u.a. http://archive.epo.org/epo/pubs/oj010/03_10/03_sup10a.pdf Artikel 25 Übergangsbestimmungen.

Wer 2012 bereits 3 Jahre "Berufserfahrung" mitbringt, darf "normal", d.h. ohne Vorprüfung schreiben.

Wer 2012 "nur" 2 Jahre Berufserfahrung hat, darf 2012 die Vorprüfung und 2013 dann (falls die Vorprüfung bestanden) die "normale" Prüfung schreiben.

Alles klar?

mfg,
mm
Weil ich nach Artikel 25 Abs. 4 b bei Abhaltung der ersten Vorprüfung die Erfodernisse nach Artikel 11 Abs. 1 -6 erfülle kann ich mir also in 2012 die Vorprüfung noch sparen?
Wenn du bis Ende Februar 2012 die 3 Jahre voll hast, dann brauchst du nicht an der Vorprüfung teilnehmen.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
AW: Re: EQE 2010

Viel gravierender ist die Pflicht zur Registrierung nach Regel 28 (1) am Anfang der Ausbildung, damit die Ausbildungszeit anerkannt wird.

Gibt's eigentlich Formblätter für die Registrierung? Ich habe nichts gefunden ...
Ausserdem sollte laut VEP/ABVEP wohl eine "Grundgebühr" bei Registrierung fällig werden. Ich nehme an, dass man die auch per laufendem Konto begleichen kann, oder?
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Danke für den Hinweis - aber der Kandidat soll ja nicht für die EQE oder Vorprüfung 2013 angemeldet werden, sondern nach Regel 28 ABVEP zur Ausbildung registriert werden, wobei ja noch nicht feststeht, wann er tatsächlich zur Prüfung geht (frühestens ohnehin Vorprüfung 2015 bei Beginn der Ausbildung jetzt).
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
Danke für den Hinweis - aber der Kandidat soll ja nicht für die EQE oder Vorprüfung 2013 angemeldet werden, sondern nach Regel 28 ABVEP zur Ausbildung registriert werden, wobei ja noch nicht feststeht, wann er tatsächlich zur Prüfung geht (frühestens ohnehin Vorprüfung 2015 bei Beginn der Ausbildung jetzt).

Diese Registrierung zum Beginn der Ausbildungszeit ist doch noch gar nicht in Kraft, oder? Zumindest lese ich das so aus dem FAQ (http://www.epo.org/learning-events/eqe/faq_de.html#faq-35)

Wenn doch, dann sollte ich mich mal schleunigst nachregistrieren lassen...:eek:
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Diese Registrierung zum Beginn der Ausbildungszeit ist doch noch gar nicht in Kraft, oder? Zumindest lese ich das so aus dem FAQ (http://www.epo.org/learning-events/eqe/faq_de.html#faq-35)

Wenn doch, dann sollte ich mich mal schleunigst nachregistrieren lassen...:eek:

Ja, ebenfalls eine gute Frage ... man weiss ja nicht, von wann die FAQ sind, denn laut Amtsblatt (http://archive.epo.org/epo/pubs/oj011/12_11/12_sup0.pdf) treten die ABVEP am 1.4.2010 in Kraft, gelten also längst.
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Webseite und insbesondere der FAQ-Bereich aktuell gehalten wird.

Nichtsdestotrotz habe ich eben eine Email ans Prüfungssekretariat bzgl. dem Inkrafttreten der Regel 28 ABVEP geschrieben. Die Antwort werde ich hier posten.
 

upupa

GOLD - Mitglied
Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Webseite und insbesondere der FAQ-Bereich aktuell gehalten wird.

Nichtsdestotrotz habe ich eben eine Email ans Prüfungssekretariat bzgl. dem Inkrafttreten der Regel 28 ABVEP geschrieben. Die Antwort werde ich hier posten.

Ich wette, die verweisen auf die FAQ-Seite... :)
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

da ich die EQE bereits seit 5 Jahren bestanden habe, ist es für mich nicht weiter relevant ... Aber mich wundert nun doch, dass hier eine Änderung zur Vorprüfung noch keinen Eingang ins Forum gefunden hat.

Das EPA hat nämlich - mehr oder weniger klammheimlich - veröffentlicht, dass nunmehr zum Bestehen der Vorprüfung nicht mehr 50 von 100 Punkten, sondern wenigstens 70 von 100 Punkten benötigt werden (siehe http://documents.epo.org/projects/b...ILE/Decision_Supervisory_Board_10_2013_de.pdf).

Offenbar war bei der Vorprüfung aus Sicht der Prüfungskommission die Durchfallquote noch nicht hoch genug...

Allen Teilnehmern im Frühjahr 2014 trotzdem oder gerade deswegen: Viel Erfolg!
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Ja, das stimmt. Offensichtlich ist die Registrierung mindestens im ersten Jahr kostenlos und es kann beliebig viel Ausbildungszeit registriert werden:
http://documents.epo.org/projects/babylon/eponot.nsf/0/99e66febda0d6b2fc1257f88002bca42/$FILE/Decision_Rule_28_DE.pdf

Ich frage mich nur, was das Wörtchen "mindestens" soll? Open End?
 

kronion

GOLD - Mitglied
In der Hoffnung, anderen die Sucherei zu ersparen:

Hier die VEP (Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung für zugelassene Vertreter) von 2014.

Die am 1.4.2016 in Kraft getretene Änderung der Regel 28 VEP ist hier zu finden.

Nachfolgendes ohne Gewähr, ich bitte um Korrektur, falls meine Interpretation falsch ist.
Effekt dieser Neuregelung ist, dass für die bei der Anmeldung geforderte Praktikumszeit "nur Beschäftigungszeiten in Betracht [kommen], die nach der Registrierung gemäß Absatz 1 abgeleistet wurden." Die Registrierung sollte also bis spätestens 2 Monate nach Aufnahme der Praktikumstätigkeit erfolgen, damit sie voll angerechnet wird. Man kann nicht erst bei der Anmeldung zur Pre-EQE die zwei Jahre nachweisen. Wo man sich anzumelden hat, wüsste ich aber gern selbst.

Es gibt einen Übergangszeitraum von "mindestens einem Jahr" und "Für Bewerber, die sich zur europäischen Eignungsprüfung 2017 anmelden, ist keine vorherige Registrierung erforderlich."
 
Zuletzt bearbeitet:

NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Auf Nachfrage beim EPA bekam ich die Antwort, dass mit "anmelden zur europäischen Eignungsprüfung 2017" auch die Vor-EQE 2017 gemeint ist. Bewerber für die Vor-EQE 2017 sollen sich keinesfalls vorher registrieren, sondern einfach wie bislang anmelden.

Beste Grüße
 
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