EQE Ankündigung: Neuregelung EQE

tono_13

BRONZE - Mitglied
Vorbemerkung des Redakteurs:

Liebe Forumteilnehmer,

derzeit häufen sich die Anfragen an meine E-Mail-Adresse betreffend die Änderung der EQE-Regelung. Allerdings bin ich im Moment auch noch nicht schlauer, so dass ich die Überarbeitung der Rubrik "EQE" noch nicht vornehmen möchte, bevor ein wenig mehr Klarheit bzgl. der Neuregelung herrscht.

Einstweilen schlage ich vor, dass wir in diesem Diskussionsstrang alle Erkenntnisse und ggf. auch Fragen sammeln, die der eine oder andere hat.

Mit der Bitte um Verständnis

D. Gröbel
(Redakteur)
 

patenanwalt

GOLD - Mitglied
Re: EQE 2010

Sehe ich das richtig? Auch "First sitter" zahlen 120 Euro Grundgebühr plus 120 Euro pro Modul, also mit allem 600 Euro insgesamt.
 

patenanwalt

GOLD - Mitglied
Re: EQE 2010

Es kommt noch dicker: Die Gebühr für die vierte und jede weitere Wiederholung einer Prüfungsaufgabe beträgt jeweils 400 % der Grundgebühr, also 480 Euro pro Aufgabe plus Grundbegühr macht 600 Euro oder mehr. Ich kenne viele Resitter, die wenigstens zwei Aufgaben nun mehr als vier Mal schreiben. Mit 1.080 Euro sind sie dabei.
 

tono_13

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Hallo Patenanwalt,

also die Erhöhung der Gebühren bei Mehrfachwiederhohlung finde ich nicht im Anmeldeformular der EQE aufgelistet, wo es sonst bisher drinstand.

Hier bin ich mir nicht sicher, ob die 600 € (GG + 4 x 120€) nicht das abs. Maximum sind.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Der Wegfall des Modularen Systems alse Ausgleich mit 45 Punkten und mehr finde ich auch gravierend.

Grüße

Tonio
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Re: EQE 2010

tono_13 schrieb:
Der Wegfall des Modularen Systems alse Ausgleich mit 45 Punkten und mehr finde ich auch gravierend.
Woraus folgt denn der Wegfall?

Also für mich folgt aus Regel 6 der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung, dass jetzt eine Ausgleichsmöglichkeit über mehrere Jahre möglich ist. Das ist dann aber eine signifikante Vereinfachung der Prüfung. Im Prinzip kann man jetzt nur eine Aufgabe pro Jahr machen und behält die Ausgleichsmöglichkeit.

Viel gravierender ist die Pflicht zur Registrierung nach Regel 28 (1) am Anfang der Ausbildung, damit die Ausbildungszeit anerkannt wird.
 

tono_13

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Also normalerweise stand im Firstsitter-Anmeldeformular diese Modulare Option explizit drin, im aktuellen für 2010 finde ich dies nicht.

Ich will keine Gerüchte in die Welt setzen, aber nachdem das Modulare nicht mehr erwähnt wird, bin ich davon ausgegangen, dass es weggefallen ist.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren aber mir bringts eh nichts mehr.
 

tono_13

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Hallo Lysios,

Do hast recht das modulare System existiert weiter.

Wie es funktioniert ist fraglich?
 

union

*** KT-HERO ***
Re: EQE 2010

Lysios schrieb:
Viel gravierender ist die Pflicht zur Registrierung nach Regel 28 (1) am Anfang der Ausbildung, damit die Ausbildungszeit anerkannt wird.
Das liest sich ja tatsächlich gravierend!!!

Ist diese Regelung schon in Kraft? (Ab 1. April 2009?) Gibt's dazu Übergangsbestimmungen?

Sonst würde das ja bedeuten, man hätte sich frühestens zum 1. April 2009 registrieren lassen können, und würde dann bis März 2010 lediglich die verbleibenden 11 Monate plus 6 Monate nach R.28(3) =17 Monate anerkannt bekommen...?
Und ein Jahr später wärens immer noch nur 29 Monate...?

Hat jemand zu diesem Rätsel eine Auflösung?

union
 

mad_muc

SILBER - Mitglied
Re: EQE 2010

Ja.



Scherz beiseite:

Regel 28 (4): Der Tag des Inkrafttretens dieser Regel
wird vom Aufsichtsrat festgelegt.

Laut "EQE-Stelle" im EPA (per E-Mail):

"Sobald dieses Datum entschieden wurde, werden wir eine entsprechende Veröffentlichung auf unserer Webseite publizieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei Inkrafttreten Übergangsbestimmungen erlassen werden, durch die bestehende Ausbildungsverhältnisse anerkannt werden. "
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Re: EQE 2010

So wie ich das lese, gilt die Ausgleichsregelung auch für Teilnehmer, die schon früher geschrieben haben. Wem also nur der C-Teil fehlt und ausreichend Punkte aus dem letzten Jahr (A,B,D) hat, kann ausgleichen.

wie seht Ihr das?

LG
alex
 

tono_13

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Hallo Alex:Jura,

wenn man die Vorschriften liest könnte man glauben, dass das Ausgleichssytems nicht zeitlich limitiert ist. Ich würde mich auch freuen 2010 mit 45 Punkten zu bestehen. Aber ich glaube, dass diese Bandi...en vom EPA irgenwo ein Klausel einbauen, die besagt, das Resitter die bereits ausgleichen konnten nicht mehr ausgleichen können. Sprich bestehen wir lioeber 2009?

Grüße

Tonio
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Alex:jura schrieb:
So wie ich das lese, gilt die Ausgleichsregelung auch für Teilnehmer, die schon früher geschrieben haben. Wem also nur der C-Teil fehlt und ausreichend Punkte aus dem letzten Jahr (A,B,D) hat, kann ausgleichen.

wie seht Ihr das?

LG
alex
Ich habe das ebenfalls so verstanden (R. 6(2)). Damit wäre dann das modulare System auch hinfällig, denn der einzige Vorteil des modularen Systems war ja, die Ausgleichsmöglichkeit zu behalten, auch wenn man die Prüfungsteile über 2 Jahre verteilt.
Art. 16 (1) regelt dann, dass der Bewerber alle Prüfungsteile wiederholen kann, die er nicht bestanden hat, d.h. bei einer Note zwischen 45 und 49 hat er die Wahl, ob er nachschreibt oder hofft, dass er die 200 Punkte zusammenkriegt. Nach R. 6(3) werden für die Prüfungsteile, die er nachschreibt, aber die alten Noten ungültig.
Beispiel:
EQE 2009: A, B, C, D jeweils 47 Punkte habe -> reicht nicht.
EQE 2010: A, B nachgeschrieben: jeweils 55 Punkte -> bin durch.
alternativ:
EQE 2010: A, B, C nachgeschrieben: A 44 Punkte, B, C jeweils 55 Punkte -> durchgefallen wegen der 44 Punkte in A 2010, ich kann mir dann nicht das bessere Ergebnis (die 45 Punkte aus dem A-Teil 2009) rauspicken. 2011 kann ich dann A oder D nochmal versuchen. Mit erneut 45 Punkten im A-Teil 2011 bin ich dann durch.

Für all die, die noch einen Teil vor sich herschleppen, ist das schon eine schöne Aussicht, denn sie müssen 2010 nur noch 45 statt 50 Punkte erzielen, um insgesamt zu bestehen - oder habe ich da was falsch verstanden?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Re: EQE 2010

Nicht ganz. Wer 2009 nicht besteht kann ein nicht Bestehen mit Ausgleichsmöglichkeit nicht mit in das Jahr 2010 nehmen (steht am Ende irgendwo). Daher gilt das Ganze erst ab dem Jahr 2010.

LG
alex
 

Raney

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Frage mich, ob für diejenigen, die 2012 durch die Vorprüfung müssen, sich an der eigentlichen EQE 2013 was ändert?

Was jemand näheres?
 

sweeto

BRONZE - Mitglied
Re: EQE 2010

Raney schrieb:
Frage mich, ob für diejenigen, die 2012 durch die Vorprüfung müssen, sich an der eigentlichen EQE 2013 was ändert?

Was jemand näheres?
2013 wird der B-Teil verändert. Man bekommt eine Vorgabe, wie der Klient die Ansprüche gerne hätte, dafür hat man dann anstatt 4 nur noch 3 Stunden Zeit.
 

Nichtswisser

Schreiber
Re: EQE 2010

[quote:Raney]Frage mich, ob für diejenigen, die 2012 durch die Vorprüfung müssen, sich an der eigentlichen EQE 2013 was ändert?

Was jemand näheres?


Ich will in 2012 die EQE schreiben und hab eben beigefügten Anhang auf der EPA-Homepage gefunden. Versteh ich das richtig? Am 5.3 Vorprüfung, dann bekomm ich am selben Tag noch die Ergebnisse und schreib dann in den Folgetagen die Hauptprüfung?
 

Anhänge

  • 4071195_Notice_EQE_2012_de.pdf
    56,6 KB · Aufr.: 9
Oben