Patman
GOLD - Mitglied
Hallo,
aus welcher Norm / aus welchen Normen ergibt sich die 30-jährige Verjährungsfrist bei den Erfindervergütungen.
Oder anders gefragt, warum gilt für Ansprüche aus dem ArbEG nicht die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB, sondern die 30-jährige Frist gemäß § 197 BGB.
Oder ergibt sich das aus einer komplett anderen Norm?
Im ArbEG ist zur Verjährung nichts zu finden.
Oder liege ich total falsch und es ist sowieso ganz anders?
Danke
aus welcher Norm / aus welchen Normen ergibt sich die 30-jährige Verjährungsfrist bei den Erfindervergütungen.
Oder anders gefragt, warum gilt für Ansprüche aus dem ArbEG nicht die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB, sondern die 30-jährige Frist gemäß § 197 BGB.
Oder ergibt sich das aus einer komplett anderen Norm?
Im ArbEG ist zur Verjährung nichts zu finden.
Oder liege ich total falsch und es ist sowieso ganz anders?
Danke