PCT englischsprachige PCT Anmeldung beim DPMA

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

weiß jemand, ob ich beim DPMA eine englischsprachige PCT Anmeldung einreichen darf?
Ich möchte den direkten PCT-Weg gehen. Das EPA soll die ISA sein, aber ich möchte in DE einreichen. Für deutschsprachige Anmeldungen geht das, fraglich ist, ob es auch für englischsprachige Anmeldungen geht.

Danke
Alex
 
P

Patato

Guest
Aus Interesse: Warum willst Du beim DPMA einreichen und nicht beim EPA?

Und als Ergänzung:

(1) Allle Deine Fragen zum PCT beantwortet http://www.wipo.int/pct/guide/en/.

(2) Falls Du Deine englischsprachige Anmeldung doch beim DPMA einreichst, wird das IB Anmeldeamt (R. 19.4 PCT). Das wäre zwar kein Beinbruch, aber wohl doch eher unerwünscht, die sind nicht gerade für ihre Zuverlässigkeit berühmt.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ohne Zweifes große Teile des EPAs sind in DE :eek:)

Meine Beweggründe sind profaner Natur. Ich möchte den langen Weg zum PA beschreiten (§178). Dazu muss ich Aktenzeichen beim DPMA nachweisen (100 Stk. in 8 Jahren). Da bei uns mehr als die Hälfte der Erfindungsmeldungen in englisch abgefasst sind, gehe ich derzeit ins EP-Verfahren, was mir keine Aktenzeichen einbringt. Wir haben festgestellt, dass wir sowiso fast immer eine PCT-Anmeldung nachschieben, daher ist es sinnvoll gleich eine PCT-Anmeldung zu machen. Also, warum nicht das Eine mit dem Anderen verbinden.

Gruß
Alex
 
G

Gast999

Guest
Da bei uns mehr als die Hälfte der Erfindungsmeldungen in englisch abgefasst sind, gehe ich derzeit ins EP-Verfahren, was mir keine Aktenzeichen einbringt.
Verstehe ich nicht ganz. Was hindert Dich daran, aus einer englischsprachigen Erfindungsmeldung eine deutschsprachige Anmeldung zu machen?

Ach ja: Bist du sicher, dass das DPMA Dir die PCT bei Einreichung beim DPMA anerkennt? Falls ja, könntest Du genauso gut die deutschen Aktenzeichen für die erforderliche Übersetzung von erteilten EP-Patenten angeben. Der fachliche Bearbeitungsaufwand dürfte in beiden Fällen der gleiche sein.

Im Übrigen sollten 100 nachzuweisende Akten in 8 Jahren wohl durchaus machbar sein.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Die Erfindungsmeldungen sind aus allen Bereichen, Chemie und Biotechnologie sind auch dabei. Ich als Ingenieur und Physiker, auch wenn ich in physikalischer Chemie promoviert habe, habe von Chemie nicht die Ahnung, um eine gute Anmeldung zu erstellen. Daher arbeiten externe PAs diese Anmeldungen aus. Häufig werden diese Anmeldungen nach 30/31 Monaten nicht weiter verfolgt, so dass sich kein Aktenzeichen vor dem DPMA ergibt. Momentan haben wir 15 Erfindungsmeldungen, wobei vielleicht 4-6 deutschsprachig sind ==> zu wenig Aktenzeichen vor dem DPMA.

Gruß
Alex
 
G

Gast999

Guest
Hallo Alex,

leider verstehe ich das Problem immer noch nicht. Wenn externe PAs die Anmeldungen ausarbeiten, können Sie diese doch auch auf deutsch verfassen. Es sei denn, die externen PAs sind englische Muttersprachler, die nicht oder nicht gut deutsch können.
 
R

Rätselnder

Guest
Was gibt es denn da nicht zu verstehen? Dem Mandanten kann doch schlecht erzählt werden, dass statt englischsprachiger PCT-Anmeldungen nun nur noch deutsche eingereicht werden, damit der Kandidat seine Aktenzeichen bekommt...
 
G

Gast999

Guest
Da Alex von externen PAs gesprochen hat, gehe ich mal davon aus, dass er bzw. seine Firma selbst der Mandant ist, zumal er den langen Weg nach §172 geht, was in der Wirtschaft üblicher als in einer Kanzleit ist.

Falls diese Annahme korrekt ist, kann Alex (außer es gibt interne Vorgaben) ja wohl die Anmeldung in der Sprache einreichen, in der er möchte.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ja ich bin in der freien Wirtschaft und ja ich arbeite nicht in einer Kanzlei. Unsere englischsprachigen Erfinder sind die Experten und müssen die Anmeldungen und Bescheide doch versehen, zumindest so weit wie möglich. Deshalb werden diese Anmeldungen in englisch abgefasst und nicht schon gleich ins deutsche übersetzt.

Gruß
Alex
 
G

Gast999

Guest
Unsere englischsprachigen Erfinder sind die Experten und müssen die Anmeldungen und Bescheide doch versehen, zumindest so weit wie möglich. Deshalb werden diese Anmeldungen in englisch abgefasst und nicht schon gleich ins deutsche übersetzt.
Das meinte ich in etwa mit interner Vorgabe. :)

Fazit: Bzgl. Deiner deutschen Aktenzeichen hast Du dann ein kleines Problem.

Noch eine Frage am Rande. Du hast gesagt, dass viele PCT nach 30 bzw. 31 Monaten nicht weiterverfolgt werden. Wäre es vom Kosten/Nutzeneffekt nicht sinnvoll, zuerst eine nationale Anmeldung zu tätigen und vor Ablauf des Priojahres die Überlegung zu tätigen, ob PCT (oder andere Nachanmeldungen) oder nicht? Die reine Einreichung einer nationalen Anmeldung wäre doch erheblich günstiger als die Einreichung einer PCT-Erstanmeldung. Bezüglich Übersetzungskosten würde lediglich der Zeitpunkt zum Anfertigen bzw. die Richtung der Übersetzung verschoben. Ich habe bisher nur drei PCT direkt ohne Prio eingereicht, wobei bei diesen Anmeldungen der Anmelder klar gesagt hat, dass die Entwicklung abgeschlossen ist, nichts mehr nachkommt und die Anmeldungen so relevant sind, dass sie auf alle Fälle weiterverfolgt werden.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast999 schrieb:
Ach ja: Bist du sicher, dass das DPMA Dir die PCT bei Einreichung beim DPMA anerkennt? Falls ja, könntest Du genauso gut die deutschen Aktenzeichen für die erforderliche Übersetzung von erteilten EP-Patenten angeben. Der fachliche Bearbeitungsaufwand dürfte in beiden Fällen der gleiche sein.
Bei den EP-Patenten kann man doch argumentieren, dass bei der Validierung beim DPMA übersetzt werden muss, und dass diese Übersetzung natürlich geprüft werden muss. Das sollte doch als Argument ausreichen. Zudem kann man ja argumentieren, dass man bis zur Erteilung des Patents durch das EPA zumindest materiell-rechtlich Erfahrung gesammelt hat, die auch für das deutsche Verfahren relevant ist.

Aber es wäre trotzdem gut zu wissen, ob sich schon jemand auf diese Weise Aktenzeichen gesichert hat. Das würde mich auch sehr interessieren.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Da würde ich n un aus dem Nähkästchen plaudern. Jedoch brauchen wir nur dann eine nationale Anmeldung (idR), wenn wir auch ein PCT-Anmeldung haben. So umgehen wir den Entscheidungsdruck nach 12 Monaten.

Gruß
Alex
 
P

Primzi

Guest
Alex:jura schrieb:
Hallo,

weiß jemand, ob ich beim DPMA eine englischsprachige PCT Anmeldung einreichen darf?
Ich möchte den direkten PCT-Weg gehen. Das EPA soll die ISA sein, aber ich möchte in DE einreichen. Für deutschsprachige Anmeldungen geht das, fraglich ist, ob es auch für englischsprachige Anmeldungen geht.


PCT R 19

What happens if the application is filed in a language which is not accepted by the
receiving Office? If the international application is filed in a language which is not a language
accepted by the national (or regional) Office with which it is filed, but is in a language accepted
by the International Bureau as receiving Office, that international application will be considered
to have been received by that Office on behalf of the International Bureau as receiving Office.
In fact, the International Bureau as receiving Office accepts international applications filed in
any language (see Annex C). In such a case, the international application will be date-stamped
by the national (or regional) Office concerned and promptly transmitted to the International
Bureau (unless this is prevented by national security prescriptions). That transmittal may be
subjected to the payment of a fee equal to the transmittal fee (see paragraph 197(a) and
Annex C), but other fees paid will be refunded by the national (or regional) Office to the
applicant and the applicable fees will then have to be paid to the International Bureau as
receiving Office (see Annex C). The international application so transmitted will be considered
to have been received by the International Bureau as receiving Office on the date on which it
was received by the national (or regional) Office, except that, for the purposes of calculating the
time limits for paying the fees due on filing the international application to the competent
receiving Office, the date of receipt of the international application is considered to be the date
on which the international application was actually received by the International Bureau as
receiving Office.
 
P

ppa

Guest
Patato schrieb:
(2) Falls Du Deine englischsprachige Anmeldung doch beim DPMA einreichst, wird das IB Anmeldeamt (R. 19.4 PCT). Das wäre zwar kein Beinbruch, aber wohl doch eher unerwünscht, die sind nicht gerade für ihre Zuverlässigkeit berühmt.
Und damit kriegst du nur ein vorläufiges PCT-DE-aktenzeichen, aber keines, das später publiziert wird; das vorläufige PCT-DE-Az wird (wie auch prizmi oder so ausgeführt hat) nacher durch ein WO-aktenzeichen ersetzt.

das dürfte dir nicht helfen. warum nicht epa einreichen und später pct mit bestimmung de weiterführen? reicht so ein de-aktenzeichen nicht?

sonst mach doch selbst eine deutsche übersetzung (muss nicht gut sein) und reich das einfach später nochmal als Gebrauchsmuster ein. Falls erforderlich ohne Prio, ist doch auch egal, solange du dein aktenzeichen kriegst. Kostet nicht viel.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo

hatte ich auch schon überlegt. Mir scheint der Aufwand zu hoch zu sein.
Ich hatte auf eine elegante "by the way" Lösung gehofft.
Am liebsten wäre mir, wenn ich für eine Kanzlei deutsche Bescheide klopfen könnte, welche mir die Aktenzeichen "zugesteht". Dann wäre die Sache wohl schnell gegessen.

LG
Alex
 
G

Gert

Guest
Dann frag doch mal Deine externen PAs, die sollten ja vielleicht so ein paar Bescheide rumliegen haben...
 

Schlupfloch

SILBER - Mitglied
AW: Re: englischsprachige PCT Anmeldung beim DPMA

(2) Falls Du Deine englischsprachige Anmeldung doch beim DPMA einreichst, wird das IB Anmeldeamt (R. 19.4 PCT). Das wäre zwar kein Beinbruch, aber wohl doch eher unerwünscht, die sind nicht gerade für ihre Zuverlässigkeit berühmt.

Hallo Patato,

was meinst Du damit, dass das IB nicht für seine Zuverlässigkeit berühmt wäre?

MfG
Martin
 
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