§32 ArbEG: Erweiterung der Schiedsstelle

smartpat

SILBER - Mitglied
Nach §32 ArbEG kann die Erweiterung der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen um je einen Beisitzer aus Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beantragt werden.

Welche Argumente bzw. Erfahrungswerte sprechen für bzw. gegen eine Erweiterung? Ist die Erweiterung tendentiell günstig für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber?
 
G

Gert

Guest
Da gibt es kein günstig oder ungünstig. Wenn das Ergebnis nicht passt, wird halt geklagt. Ich wüsste nicht, wieso man von diesen Beisitzern Gebrauch machen sollte, das Ergebnis wird dadurch vermutlich nicht beeinflusst und schon gar nicht "besser".
 
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