Frage der Offenbarung

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

Folgender Fall:

Für eine Patentanmeldung wurde Neuheit verneint! In der Beschreibung wurde als Nachteil des StdT angeführt, dass unterhalb der Größe X die Verfahren des StdT nicht (effektiv) funktionieren.

Ich möchte in den Anspruch etwas aufnehmen wie "zur Bestimmung unterhalb von X" (neues Merkmal ist hier die Bereichsangabe)

Frage: Ist das Merkmal ausreichend offenbart?

Gruß

alex
 
G

Gast999

Guest
Nach meiner Ansicht besagt die Aussage, dass Verfahren des SdT unterhalb der Größe X nicht (effektiv) funktionieren, nicht, dass das erfindungsgemäße Verfahren dies tut, ausser dieses ist explizit angegeben. Also ist meiner Ansicht nach die Offenbarung nicht ausreichend.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich bin der gleichen Meinung wie Gast999.

Falls der eigentlichen Beschreibung der Erfindung nicht zumindest implizit ein bevorzugter Bereich von X zu entnehmen ist, dann ist die Diskussion des Standes der Technik keine ausreichende Basis.
Die Diskussion des Standes der Technik ist ja gerade nicht eine Beschreibung der Erfindung.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wie ist es wenn ich schreibe nachteilig am StdT ist ..... Bereich X funktioniert nicht ....

und später schreibe

Aufgabe der Erfindung ist es die Nachteile des StdT zu beseitigen.

(Ich weiß, dass das sehr kritisch ist, aber vielleicht hat diesbezüglich schon jemand Erfahrung gemacht).

Gruß

alex
 
K

Kand.

Guest
Aus meiner Sicht stellt dies eine - implizite - Offenbarung dar, jedenfalls wenn die beschriebene Vorrichtung objektiv zur Messung in dem genannten Bereich geeignet ist.

Ob Du allerdings mit einer Zweckangabe "zur Messung im Bereich kleiner X" dem Einwand fehlender Neuheit - wenn er begründet ist - ausweichen kannst, wage ich zu bezweifeln.

Wenn die Vorrichtung allerdings anders als der Stand der Technik zur Messung in dem genannten Bereich geeignet ist, sollte sich doch in der Beschreibung auch dasjenige Merkmal (oder diejenigen Merkmale) finden lassen, das die präzisere Messgenauigkeit erlaubt.
 
B

Blood für PMZ

Guest
Re: Bereichswahl als Frage der Offenbarung

"Wie ist es wenn ich schreibe nachteilig am StdT ist ..... Bereich X funktioniert nicht ...."

Geht es also noch um die Abfassung der Neuanmeldung oder einer EP-Nachanmeldung oder so? - Na dann könnte man dieses Kernthema doch richtig schön in der Beschreibung auswalzen? Mit Zahlenbeispielen da, wo man sie haben will, etc.

Oder geht es um eine Bescheidsbeantwortung? Dann nützt es jetzt auch nichts, wenn die Aufgabe nachträglich umformuliert wird - das ändert doch an der ursprünglichen Offenbarung nichts?
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich habe eine PCT-Anmedlung und die entsprechende Opinion. Die verneint Neuheit.

Am schönsten wäre es wenn ich mich auf den Bereich zurückziehe (Auswahlerfindung in EP möglich DE nicht!), um Neuheit zu erreichen.

Also kann ich nichts mehr machen und nur noch die bestehende Beschreibung auswalzen.

Gruß

alex
 
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