GebrMG Gebrauchsmustereintragung - wann?

Gast

Vielschreiber
Hallo,

ich möchte gern vor Eintragung eines Gebrauchsmusters noch ein paar Dinge erledigen. Wie kann ich herausfinden, wann ein bereits angemeldetes Gebrauchsmuster eingetragen wird?

Ich hatte hierzu von einer 2-Monatsfrist gehört, im Bühring konnte ich aber nichts dazu finden.

Gibt es einen Mindestzeitraum, vor dessen Ablauf nicht mit der Eintragung zu rechnen ist?

Grüße,
Gast
 
G

GAST_DELETE

Guest
keine Ahnung, aber wenn die Eintragung herausgezögert werden soll würde ich die Anmeldgebühren erst kurz vor Fristablauf einzahlen

Ohne Geld macht das Amt nämlich erstmal gar nix ...
 
D

dritter Gast

Guest
Die Eintragung eines Gebrausmusters kann auf Antrag maximal 15 Monate ausgesetzt werden (im Formular des DPMA gibt es ein entsprechendes Feld). Damit kann sichergestellt werden, dass das Gebrauchsmuster nicht vor Ablauf des Prioritätsjahres veröffentlicht wird.
 
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