GebrMG Bekanntmachung von Gebrauchsmustereintragungen

J

Johannes

Guest
wann wwerden Gebrauchsmuster gewöhnlich "offengelegt"? Gilt hier nicht die Frist von 18 Monaten wie bei einem Patent?

Gruß,
Johannes
 
J

jovanotti

Guest
Nach der Eintragung in das Register für Gebrauchsmuster; § 8 III GebrMG.
 
K

Kölner

Guest
und ganz nebenbei:

Gestern haben wir in der AG gelernt, dass schon mit der Eintragung das Gbm Stand der Technik wird, nicht erst mit der Bekanntmachung.
 
K

Kand.

Guest
In diesem Zusammenhang einen Gruß an alle EQE 2007 Mitstreiter, die - wie ich - diesen Punkt im C-Teil der Europäischen Eignungsprüfung übersehen hatten....
 
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