Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
folgender Fall:
eine Anmeldung von A liegt beim EPA und ist noch nicht veröffentlicht (<18 Monate).
B baut für eine Produktion 40 Vorrichtungen, welche im Schutzumfang der Anmeldung von A liegen (vor der Veröffentlichung). Danach wird die Anmeldung von A offengelegt.
B hat wohl ein Vorbenutzungsrecht in DE, aber wie sieht die Sache im EP-Raum aus?
Hat B ein Vorbenutzungsrecht im EP-Raum?
Oder bezieht sich alles nach den einzelnen nationalen Rechten.
Gruß
Alex
folgender Fall:
eine Anmeldung von A liegt beim EPA und ist noch nicht veröffentlicht (<18 Monate).
B baut für eine Produktion 40 Vorrichtungen, welche im Schutzumfang der Anmeldung von A liegen (vor der Veröffentlichung). Danach wird die Anmeldung von A offengelegt.
B hat wohl ein Vorbenutzungsrecht in DE, aber wie sieht die Sache im EP-Raum aus?
Hat B ein Vorbenutzungsrecht im EP-Raum?
Oder bezieht sich alles nach den einzelnen nationalen Rechten.
Gruß
Alex