PCT - nationale Phase in DE

ton

Vielschreiber
Ich will für eine PCT-Anmeldung die nationale Phase in DE einleiten. Die PCT-Anmeldugn benennt alle Länder, also auch DE und EP.

Jetzt bin ich über Art. III § 4 (1) Satz 2 IntPatÜG gestolpert. Dort heißt es zu der der Frage, ob DE Bestimmungsamt ist:

"Dies gilt nicht, wenn der Anmelder in der internationalen Anmeldung die Erteilung eines europäischen Patents beantragt hat."

Wie ist das zu verstehen? Die PCT-Anmeldung enthält ja auch die Bestimmung EP. Heißt das, dass die Bestimmung EP vorgeht und DE dann kein Bestimmungsamt mehr ist? Aber warum ist dann auf der WO-Schrift zusätzlich zu EP auch ausdrücklich DE angegeben?

Gibt es irgendwo eine verläßliche Quelle, die belegt, wie dieser Abschnitt zu verstehen ist?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich schätze, das beruht auf Art. 4 (1) ii PCT. Dort heisst es
"kann mit Wirkung für einen Bestimmungsstaat ein regionales Patent erteilt werden und wünscht der Anmelder ein regionales Patent an Stelle eines nationalen Patents, so ist im Antrag hierauf hinzuweisen"

Wenn also im Antrag EP als Bestimmung aufgeführt ist, wird wohl daraus geschlossen, dass ein EP-Patent statt eines DE-Patents erwünscht ist.

Es würde ja ohnehin nach Art. 2 § 8 (1) IntPatÜG das deutsche Patent keine Wirkung mehr haben.
 

ton

Vielschreiber
In einer PCT ist EP doch immer automatisch benannt.

Wenn also die Annahme zuträfe, dass wenn auch EP benannt ist, die Wirkung der Benennung für DE entfallen soll, dann wäre die Benennung von DE (national) so gut wie immer wirkungslos.

In meinem Fall besteht der Wunsch, die PCT-Anmeldung nur national in DE weiterzuführen. Der Umweg über das EPA ist gerade nicht erwünscht. Daher ist die Frage, ob dem Art. III § 4 (1) Satz 2 IntPatÜG entgegensteht?
 
P

PatFan

Guest
Keine Sorge, du kannst beides benennen (oder sagt man bestimmen?). Der Satz2 ist etwas missverständlich formuliert, soll aber lediglich besagen, dass für regionale, europäische Anmeldungen das DPMA nicht Bestimmungsamt ist (sondern das EPA), obwohl ja auch hiermit für das Gebiet der Bundesrepublik Schutz beantragt wird (meist natürlich noch für ein größeres Gebiet). Etwas klarer, aber auch nicht ganz einseutig sagt es der PatG-Kommentar von Busse zum genannten Paragraphen.

Gruß PatFan

PS.: Achte aber darauf, dass sich, wenn DPMA auch Anmeldeamt sein sollte, die nationale Phase ohne weiteres von selbst einleitet, ohne dass Du was machen must. Dass heißt, Deine Prio-begründende Voranmeldung ist dann futsch (Innere Prio. - wenn nicht schon erteilt).
 
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