O
Otto
Guest
Hallo,
mich würde folgendes interessieren:
Das Arbeitnehmer-Erfinder-Gesetz lässt dem Arbeitnehmer im worst-case 30% an der Verwertung des Patents durch den Arbeitgeber.
Wie sieht es denn nun aus, wenn man eine Efindung in der Freizeit privat macht und diese patentieren will?
Wie sieht es aus, wenn diese Erfindung aus dem selben technischen Bereich stammen würde, mit dem sich der Arbeitnehmer berufsmäßig beschäftigt, die Erfindung aber nicht im Auftrag des Arbeitgebers gemacht wurde?
Wie sieht es aus, wenn eine Erfindung im privaten Umfeld gemacht wurde, anschließend ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde und das Patent erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht wird?
Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitnehmer in diesen Fällen das Patent für ich zu beanspruchen? Der Arbeitgeber würde wahrscheinlich eher nicht auf seinen (theoretischen?) Anspruch verzichten wollen.
Freue mich auf neue Einsichten zum Patentwesen.
Gruß
Otto
mich würde folgendes interessieren:
Das Arbeitnehmer-Erfinder-Gesetz lässt dem Arbeitnehmer im worst-case 30% an der Verwertung des Patents durch den Arbeitgeber.
Wie sieht es denn nun aus, wenn man eine Efindung in der Freizeit privat macht und diese patentieren will?
Wie sieht es aus, wenn diese Erfindung aus dem selben technischen Bereich stammen würde, mit dem sich der Arbeitnehmer berufsmäßig beschäftigt, die Erfindung aber nicht im Auftrag des Arbeitgebers gemacht wurde?
Wie sieht es aus, wenn eine Erfindung im privaten Umfeld gemacht wurde, anschließend ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde und das Patent erst nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eingereicht wird?
Welche Möglichkeiten hätte der Arbeitnehmer in diesen Fällen das Patent für ich zu beanspruchen? Der Arbeitgeber würde wahrscheinlich eher nicht auf seinen (theoretischen?) Anspruch verzichten wollen.
Freue mich auf neue Einsichten zum Patentwesen.
Gruß
Otto