Allg. Akronyme als Wortmarke

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

wie seht Ihr die Markenfähigkeit von Arkronymen. Ich glaube, dass diese prinzipiell schützbar sind, jedoch der Schutzumfang eingeschränkt ist.

Eure Auffassung würde mich sehr interessieren.

Gruß
Alexander
 
A

A.K.R.O.N.Y.M.

Guest
Da gibt es eine neuere Entscheidung des BPatG, wonach es nicht helfen soll, zu einer rein beschreibenden Marke noch das Akronym der (beschreibenden) Bestandteile hinzuzufügen. Die Marke bleibe trotzdem beschreibend.

Ist aber nur aus dem Gedächtnis zitiert. Womöglich liege ich völlig daneben.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das ist pauschal einfach nicht zu beantworten. Vielleicht kannst Du einen vergelichbaren Fall - Zeichen und W/DL - konstruieren und zur Diskussion stellen? Dann könnte man mal gutachterlich zur Tat schreiten.
 
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