Arbeitnehmererfindung- brauche Ratschläge

H

Heinrich

Guest
Hallo,

ich hoffe ihr nehmt es mir nicht übel, dass ich zwei Beratungs-Fragen habe. Mir wurden gestern von meiner ehemaligen Arbeitstelle zwei Patentversuche zur Unterschrift vorgelegt.(d.h. sie wollen versuchen 2 Patente zu beantragen)

Ich bin unter den Erfindern gelistet. Und zwar in dieser Reihenfolge mit dem erfinderischen Anteil in Klammern: Kollege A (20 %), Kollege B (40 %), ich (40%). Ist es für mich von Nachteil, dass ich als letzter aufgeführt werde?

Zweite Frage: Kollege B hat an Patent 1 eigentlich gar keinen Anteil, ich hingegen an Patent 2 nicht. Wir arbeiten lediglich in derselben Abteilung. Dennoch wurde es so aufgeteilt, dass nun jeder 40 % pro Patent hat. Ist das üblich bzw. wäre es nicht korrekter, wenn Kollege B an Patent 1 seine 80 % bekommt und ich dementsprechend an Patent 2 auch 80 %?

Danke im voraus
H.
 
K

Kand.

Guest
  • Vorsicht: Hier in diesem Forum kannst Du keinen rechtsverbindlichen Rechtsrat einfordern. Ein Patentanwalt wäre der geeignete Anspruchspartner.
  • Zu deiner ersten Frage: In welcher Reihenfolge man genannt ist, spielt nun wirklich keinerlei Rolle. Entscheidend sind nur die genannten Miterfinderanteile.
  • Bei den Erfinderanteilen muss im Prinzip schon darauf geachtet weden, dass diese richtig sind. Du hast die Frage also schon selbst beantwortet.
Woher hat den der Arbeitgeber die genannten Miterfinderanteile? Eigentlich hättet ihr als gemeinsame Erfinder diese doch in Eurer Erfindungsmeldung selbst angeben müssen? Wenn dies nicht geschehen ist, würde ich halt mal nachfassen, wie diese zustande kamen bzw. von wem diese gemeldet wurden. Aber Achtung: Die Erfindungsvergütung wird natürlich nur für diejenigen Erfindungen bezahlt, an denen man beteiligt war.
 
K

Kand.

Guest
... sollte natürlich Ansprechpartner heißen ...

Man wird schon ganz blöd vor lauter Ansprüchen ...
 
E

edradour

Guest
Hallo,
in der Erfindungsmeldung als Letzter genannt zu sein ist kein Problem. Möchten Sie aber in den veröffentlichten Schriften "oben" oder als Erster stehen, sollte das bei der Erfindernennung berücksichtigt werden (Reihenfolge). Dies insbesondere für eine US-Anmeldung...

Nun, was die Erfindungsanteile angeht.

Ich gehe davon aus, dass die beiden "Patentversuche" unabhängig voneinander sind, also zwei voneinander unabhängige erfinderische Ideen beinhalten.

Nach den Patentgesetzen hat jeder Erfinder das Recht als solcher auf einem Patent-(anmeldung) genannt zu werden. Wird in D oder EP ein Nicht-Erfinder genannt, oder fehlt ein Erfinder, dann ist das, was die Gültigkeit des Patents angeht, kein Problem. Anders in den USA, ist dort ein Erfinder nicht oder falsch benannt, ist das Patent nichtig und zwar ex tunc.

Eine weitere und teilweise auch gravierende Auswirkung haben die Erfindungsanteile in einer Erfindungsmeldung unabhängig von den Ämtern auch noch. Kommt es zu einer Benutzung der Erfindung stehen den Erfindern eine Erfindervergütung aus Benutzung zu. Diese richtet sich neben anderer Faktoren an den Erfindungsanteilen.
Über diese Anteile sollten Sie innerhalb der Abteilung genau diskutieren. Kann bei der Auszahlung der Erfindervergütung noch Jahre später zu anstrengenden Diskussionen führen.

Sollten die beiden Patentversuche aber durch eine gemeinsame erfinderische Idee verbunden sein, sollten alle Erfinder benannt werden. Die Aufschlüsselung der Erfinderanteile sollte dann nach den einzelnen Patentansprüchen erfolgen. Es kann dann also durchaus vorkommen, dass Kollege A zwar benannt ist, aber fatisch nur etwas zum Anspruch 3 beigetragen hat, aber nicht zu Anspruch 1. Wird die Erfindung später benutzt, bekommt Kollege A nur Vergütung wenn die Erfindung in der Ausgestaltung des Anspruchs 3 beutzt wird.

Hoffe damit weitergeholfen zu haben.....

Grüße
ed.
 
E

edradour

Guest
obiger Beitrag soll natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft sein, ist ja auch klar :) . Aber wie mein Vorredner schon schrieb. Ein Anruf beim Abtl.leiter bzw. bei der Patentabteilung bewirkt oft Wunder.

Gruss
ed.
 
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