Verwendungsangaben in US-Ansprüchen

P

Plan0

Guest
Liebe Kollegen,

der Zweifel hat mich mal wieder bei folgender Frage gepackt:

Angenommen es gibt ein US-Patent, welches einen bestimmten spezifizierten Kunststoff für einen bestimmten genannten Anwendungszeck beansprucht. Die Formulierung lautet in etwa:

"A polymer for containing beverages, the polymer consisting essentially of ..."

Beschränkt die Verwendungsangabe "for beverages" nach US-Recht automatisch den Schutzbereich? Oder ist die Verwendung interpretierbar, d.h. müßte man ähnlich wie nach dem EPÜ (bzw. den RiLis) in dem Text danach suchen, ob irgendwo gesagt wird, dass das Polymer nur die Aufbewahrung von Getränken anwendbar ist und daher der Verwendung z.B. als Werkstoff für Zahnräder nichts entgegensteht?

Liebe Grüsse
 
Oben