GMV Klassenänderung bei Gemeinschaftsmarken

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

folgender Fall:

Einreichung einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung beim HABM erfolgte.
Mitteilung vom HABM, dass weitere Klassen hinzugenommen werden müssen.

Frage:

Wie gehe ich vor, wenn ich dagegen Einspruch einlegen möchte bzw. geht das überhaupt?

Geld (für die weiteren Klassen) bezahlen und dann Schriftsatz einrechen?
Gibt es sowas wie Einspruchsgebühren?

Hat jemand schon mal einen solchen Fall gehabt und war erfolgreich?

Gruß
Alex
 
G

GAST_DELETE

Guest
Erstens gibt es keinen Einspruch vor dem HABM, sondern nur eine Beschwerde (oder irre ich hier etwa?).

Wenn man wirklich dagegen etwas machen will:

  • Überlegen, ob Mitteilung, dass zusätzliche Klassen anfallen, ein Beschluss ist (dem Inahlt nach wohl ja). Wenn nicht, eine beschwerdefähige Entscheidung beantragen.
  • Beschwerde einlegen, Beschwerdegebühr und Klassengebühren (rechtzeitig) bezahlen, damit, wenn Entscheidung korrekt war, keine W/DL verloren gehen, Rückzahlung der Beschwerdegebühr und der Klassengebühren beantragen.
Allerdings rate ich grundsätzlich davon ab, weil der Weg den Aufwand nicht lohnt. Die Kosten für den Anwalt für die Ausarbeitung der Beschwerde dürften höher als die Klassengebühren sein. Oder einfach überlegen, ob man nicht auf die zusätzlich anfallenden Klassen verzichten kann.
 
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