Gilt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen auch für Entdecker?

E

Entdecker

Guest
Wer kann mir auf folgende Frage antworten:

Ich habe als angestellter Wissenschaftler auf meinem Forschungsgebiet eine Entdeckung gemacht. Die Entdeckung betrifft einen atemphysiologischen Zusammenhang.

Entdeckungen, so sagte man mir, sind nicht patentierbar. Das Gesetz für Arbeitnehmererfindungen sieht für nicht patentierbare Gegenstände keine Möglichkeit der Inanspruchnahme vor. Meine Erfindung steht - so verstehe ich die Situation - daher nicht meinem Arbeitgeber zu. Frage 1: Stimmt das so?

Frage 2: Darf ich, nachdem ich nach Feierabend noch ein wenig Zeit und Mühe in das Ausdenken von Anwendungsmöglichkeiten für die Entdeckung und das Formulieren entsprechender Vorrichtungsansprüche gesteckt habe, das Ganze als Erfindung für mich beanspruchen und in meinem Namen anmelden lassen?

Danke für Eure Antworten!

Entdecker (oder Erfinder?)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Vorsicht!

Entdeckungen als solche sind nicht patentierbar, aber technisches Ausnutzen des Verständnises der Entdeckung sehr wohl. Beispiel Allgemeine Relativitätstheorie (nicht patentierbar) Uhrensynchronisation für Sateliten sehr wohl.

Die Ergebnisse der nächtlichen Überlegung dem Arbeitgeber melden.
Die haben meist Profis, oder geben es Anwälten oder geben es frei.

Gruß
Alex
 
P

PHB

Guest
Entdecker schrieb:
Entdeckungen, so sagte man mir, sind nicht patentierbar.
Technische Anwendungen von Entdeckungen aber schon.


Das Gesetz für Arbeitnehmererfindungen sieht für nicht patentierbare Gegenstände keine Möglichkeit der Inanspruchnahme vor. Meine Erfindung
Erfindung oder Entdeckung? Handelt es sich um eine reine Entdeckung, ist es auch keine Erfindung. Ist es doch eine Erfindung, kann der Arbeitgeber sie auch in Anspruch nehmen und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sie dem Arbeitgeber zu melden.


Frage 2: Darf ich, nachdem ich nach Feierabend noch ein wenig Zeit und Mühe in das Ausdenken von Anwendungsmöglichkeiten für die Entdeckung und das Formulieren entsprechender Vorrichtungsansprüche gesteckt habe, das Ganze als Erfindung für mich beanspruchen und in meinem Namen anmelden lassen?
Ob die Erfindung in der Freizeit oder in der Arbeitszeit gemacht wurde, ist unerheblich. Sie ist in jedem Fall dem Arbeitgeber zu melden, welcher sie inanspruch nehmen oder freigeben kann. Liegt die Erfindung nicht auf dem Gebiet des Arbeitgebers, handelt es sich um eine freie Erfindung, welche nichtdestotrotz dem Arbeitgeber zu melden ist, damit der sich dazu seine Meinung bilden kann.

Nebenbei bemerkt: selbst Ansprüche zu formulieren, geht meistens schief. Dafür gibt es Patentanwälte, die auch zur Klärung der arbeitnehmererfinderrechtlichen Position beitragen.
 
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