Geltendes Recht

T

Thomas

Guest
Hallo Zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage nach dem geltenden Recht wenn zwei Parteien aus unterschiedlichen Ländern gegeneinander Rechte geltend machen wollen.
Eine Möglichkeit wäre hier das Schiedsverfahren nach §§ 1029 ZPO.
Welchen weiteren Regelungen zum anwendbaren Recht wären noch einschlägig.
Vielen Dank für die Antworten,
Thomas
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Das sind Fragen des Internationalen Privatrechts. Wenn keine vertragliche Regelung getroffen wurde ist im Bürgerlichen Recht geregelt.

Gruß
Alex
 
O

Optimator

Guest
Genauer gesagt, Art. 27-42 EGBGB, dort insb. Art. 28 für Ansprüche aus Vertrag (und z. B. Art. 42 für deliktische Ansprüche).
 
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