Ist es in solchen Fällen von Bedeutung, wo der Server der Internetseite sich befindet. Angenommen die Internetseite lautet
www.DE-Markenverletzer.es; und es steht nicht im Angebot, dass sie nach Deutschland liefern, sondern nur, dass bei Bestellung auch nach Deutschland geliefert werden kann. Fällt das explizit unter Anbieten, Werben sonstwie zur Verfügungstellen in DE?
Und was würde ferner nach einer Berechtigungsanfrage oder gar Abmahnung passieren? Die nehmen das vermeintliche Angebot für DE von der Internetseite. Man wird aber wohl immer noch übers Internet nach DE bestellen können. Und falls es keine
www.DE-Markenverletzer.de Adresse ist, müssen sie die vermutlich markenmäßige Verwendung der DE-Marke(nbestandteil(e)) nicht einstellen.
Ist man als Lieferant verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob das gelieferte Produkt Markenrechte in dem Bestimmungsland verletzt? Oder ergibt sich die Pflicht zur Einstellung der Lieferung insbesondere dann, wenn z.B. im Rahmen einer Abmahnung die Verletzung von Drittrechten wohl bekannt wird?
Und was passiert, wenn die unverändert nach DE liefern, aber in einer Aufmachung, aus der die Verletzung nicht offensichtlich hervor geht. Wer prüft die Unterlassung der Lieferung nach DE? Muss der in seinen Rechten Verletzte dies Beweisen oder stehen ihm Institutionen zur Seite, wie Zoll(fahndung)?