Formulierung eines formelbasierten Anspruchs

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

ich habe eine Vorrichtung der Auslegung abhängig von gewissen Parametern ist (als Formel beschreibbar). Wie würdet ihr einen diesbezüglichen Anspruch formulieren?

z. B.:

Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslegung der Vorrichtung anhand von "FORMEL" bestimmt ist.

oder

Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Auslegung der Vorrichtung "PARAMETER" beiträgt.


Bin auf Eure Meinung gespannt.

Gruß
Alex
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Wo liegt dabei das Problem?

- Angelrute, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Rute zwischen 3 m und 5 m beträgt.

ist für mich dasselbe wie:

- Angelrute, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslegung ihrer Länge L anhand der Formel abs(L - 4) <= 1 vorgenommen ist.
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Re: Formelierung eines formulbasierten Anspruchs

Hängt davon ab, ob der Funktionsparameter der Formel intrinsisch ist, also sich auf ein Strukturmerkmal der Vorrichtung bezieht (hier: Länge der Angelrute), oder extrinsisch, also auf etwas, was nicht unmittelbar aus der Struktur der Vorrichtung hervorgeht (hier z. B. Gewicht der damit zu fangenden Fische). Im letzteren Phall wird's hakelig...
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Richtig, die Formulierung eines solchen Anspruchs wäre aber kein Problem, problematisch ist lediglich die Patentfähigkeit:

Angelrute, dadurch gekennzeichnet, dass sie für das Angeln von Fischen im Gewichtsbereich zwischen 1 und 3 kg ausgelegt ist.
 

Reptil

GOLD - Mitglied
C'est ca, was macht man, wenn man gefunden hat, daß bestimmte Parameter zur Aufgabenlösung nötig sind?

"Angelrute aus einem Natriumdehumanisatpolyester, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche A zum Gewicht des zu fangenden Fisches G im Verhältnis 3 mm²/kg <= A/G <= 8 mm²/kg steht."

Ich würde das vielleicht eher in einen Verfahrensanspruch packen:

"Verfahren zum Fischfang, umfassend die Verwendung einer Angelrute aus einem Natriumdehumanisatpolyester, wobei die Angelrute so gewählt wird, dass ihre Querschnittsfläche A zum Gewicht des zu fangenden Fisches G im Verhältnis 3 mm²/kg <= A/G <= 8 mm²/kg steht."

Das müsste doch klappen, oder? Andererseits kann man daraus natürlich nicht direkt gegen den Hersteller der Angelrute vorgehen, sondern nur über die mittelbare Verletzung...
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Für formelbasierte Ansprüche sieh Dir mal die EP 884280 an, da gibt es so einige formelbasierte Ansprüche und im anschliessenden Einspruch treten auch so einige Caveats bei diesen Dingen auf.

z.B.
A method for producing a zirconia powder comprising the step of wet-milling a raw material powder using balls under a condition satisfying a mathematical relation (I):
"(I)" 1x10^12<=(W1^2 : W2) x ( omega^2 : d) x T <= 1 x 10^14
where W1 denotes the weight (g) of balls, W2 indicates the weight (g) of the raw material powder, omega denotes the peripheral velocity (cm/min) at an outer periphery of a rotor, d denotes the diameter (cm) of a milling chamber, and T denotes the milling time (min).
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Interessant,

um beim Beispiel der Angelrute zu bleiben liegt mein Problem zum einen beim Material, bei Holz ist die Auslegung anders als bei Bambus. Zum anderen können auch strukturelle Merkmale wie Stege in der Rute die Stabilität erhöhen.

Die Erfindung liegt nicht im Material oder in den Strukturellen Merkmalen sondern eher darin, dass nicht nur Fische sondern auch "schwangere" Fische fangbar sind, wenn ich gewusst hätte das schwangere Fische existieren. D. h. Wenn ich das Problem (schwangere Fische) erkannt habe, ist die formelmäßige Auslegung der Angelrute kein Problem (mit Parameter für das Material und die Berechnung der Struktur mittels FEM = Formel).

LG
Alex
 

Sarkastiker

Schreiber
Reptil schrieb:
C'est ca, was macht man, wenn man gefunden hat, daß bestimmte Parameter zur Aufgabenlösung nötig sind?

"Angelrute aus einem Natriumdehumanisatpolyester, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsfläche A zum Gewicht des zu fangenden Fisches G im Verhältnis 3 mm²/kg <= A/G <= 8 mm²/kg steht."

Ich würde das vielleicht eher in einen Verfahrensanspruch packen:

"Verfahren zum Fischfang, umfassend die Verwendung einer Angelrute aus einem Natriumdehumanisatpolyester, wobei die Angelrute so gewählt wird, dass ihre Querschnittsfläche A zum Gewicht des zu fangenden Fisches G im Verhältnis 3 mm²/kg <= A/G <= 8 mm²/kg steht."

Das müsste doch klappen, oder? Andererseits kann man daraus natürlich nicht direkt gegen den Hersteller der Angelrute vorgehen, sondern nur über die mittelbare Verletzung...
Hm, also solch ein Anspruch wäre sicherlich nicht patentfähig, wenn es bereits entsprechende Angelruten aus einem Natriumdehumanisatpolyester gibt. Der Angler verwendet seine Angelrute einfach zum Fischen irgendwelcher Fische ungeachtet des Gewichts. Es kann ja nicht sein, daß der Angler zum Patentverletzer wird, wenn ein Fisch mit dem entsprechenden Gewicht anbeißt.
Auch der Fisch kann sicherlich nicht als Patentverletzer angesehen werden, zumal man ja kaum einen dann verstorbenen Fisch verklagen kann.
 
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