PMMA Abrechnung IR-Marken

Norema

Schreiber
Könnt ihr mir bitte mal erklären, wie man richtig IR-Anmeldungen und Verlängerungen abrechnet?

Ich weiß bisher Folgendes. Bitte korrigiert falsche Aussagen!

  • Ob Standard- oder Individualgebühren für die einzelnen benannten Länder berechnet werden, ist abhängig von der Abkommens-Zugehörigkeit des Landes der Heimatmarke.
  • Welche Länder benannt und verlängert werden können, ist abhängig vom Beitrittsdatum zu den Abkommen MMA und PMMA.
  • Heimatmarke in DE
DE ist Mitglied von MMA und PMMA. Bei einer Heimatmarke in DE muss man folgende Gebühren zahlen:
  • Standardgebühren für alle Länder die nur/auch dem MMA beigetreten sind
  • Individualgebühren nur für die reinen PMMA-Länder
4. Heimatmarke in EM
Die Europäische Gemeinschaft ist nur PMMA-Mitglied.
  • reine MMA-Länder können nicht benannt werden
  • Individualgebühren für reine PMMA-Länder
  • Standardgebühren für Länder, die (auch) dem MMA beigetreten sind?
-> Hier weiß ich nicht, warum für CN (MMA+PMMA-Land) Individualgebühren fällig sind und für andere Länder beider Abkommen (z.B. AT) nicht!
(Habe ich mit dem fee-calculator von WIPO ausprobiert.)
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Fast richtig:

1. Ob Standard- oder Individualgebühren für die einzelnen benannten Länder berechnet werden, ist abhängig von der Abkommens-Zugehörigkeit des Landes der Heimatmarke.
Es gibt eine Sicherungsklausel, dass Angehörige von MMA-Staaten immer nach dem MMA benennen müssen, soweit möglich. Ist also Heimatland

  • ein MMA reiner MMA-Staat, muss immer nach dem MMA benannt werden (und Standardgebühren gezahlt werden), PMMA Staaten können gar nicht benannt werden.
  • ein Staat, der beiden Abkommen beigetreten ist (wie z.B. DE): MMA muss benannt werden, denn der zu benennende Staat MMA Mitglied ist, unabhängig davon, ob er auch PMMA-Staat ist. Auch hier werden natürlich die Standardgebühren gezahlt für MMA-Benennungen gezahlt. Nur die Staaten, die ausschließlich dem PMMA beitreten sind (z.B. USA) werden nach dem PMMA benannt. Hier sind individuelle Gebühren zu zahlen, wenn dieser Staat sie verlangt. Nach dem PMMA kann jeder Staat eine Reihe von Vorbehalten bei der WIPO hinterlegen, u.a. auch eine individuelle Gebühr. Er muss aber nicht. So gibt es Staaten, die nur deshalb dem MMA nicht beitreten, weil ihnen die einjährige Schutzverweigerungsfrist zu kurz ist, mit den Gebühren aber kein Problem hätten. Beim Kalkulator hast Du dann solche Staaten als PMMA-Staaten ohne Gebührenforderung erwischt.
  • Ein Staat ist nur PMMA-Mitglied: (Reine) MMA-Staaten sind nicht benennbar, alle PMMA-Staaten können mit den jeweiligen Gebühren (vgl. 2.) benannt werden.

2. Welche Länder benannt und verlängert werden können, ist abhängig vom Beitrittsdatum zu den Abkommen MMA und PMMA.
Benannt kann nur werden, wer am int. Anmededatum jeweils Mitglied ist - danach evt. nachträgliche Schutzerstreckung allerdings mit neuem Zeitrang wenn keine nat. Marke vorher vorhanden ist (deren Zeitrang wird nämlich auf IR-Benennung übernommen). Verlängert wird nur das, was Gegenstand der Registrierung ist.

3. Heimatmarke in DE
DE ist Mitglied von MMA und PMMA. Bei einer Heimatmarke in DE muss man folgende Gebühren zahlen:
  • Standardgebühren für alle Länder die nur/auch dem MMA beigetreten sind
  • Individualgebühren nur für die reinen PMMA-Länder
Richtig! s.o.

4. Heimatmarke in EM
Die Europäische Gemeinschaft ist nur PMMA-Mitglied.
  • reine MMA-Länder können nicht benannt werden
  • Individualgebühren für reine PMMA-Länder
  • Standardgebühren für Länder, die (auch) dem MMA beigetreten sind?
Fast richtig, bis auf den dritten Spiegelstrich: Es können nur PMMA-Staaten benannt werden, reine MMA-Staaten nicht (sagst Du ja selbst)! Es sind immer die ind. Gebühren fällig, wenn der benannt Staat diese fordert, ansonsten die Standardgebühren.

Alle Fragen beantwortet?

Gruß PatFan
 
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