Anzuwendendes Recht im Anmeldeverfahren vor dem DPMA

Patentarius

Schreiber
Hallo Allerseits,
nach eingehender Literaturrecherche konnte ich eine Frage noch immer nicht zu meiner Zufriedenheit lösen.

Kurz zum Sachverhalt:
Nach dem Anmeldetag eines Patents und vor dessen Erteilung kommt es zu einer Gesetzesänderung (Einführung des § 1a ins PatG). Eine Übergangsbestimmung gibt es nicht.

Die Frage lautet nun wie folgt:
Welches Recht ist für das Erteilungsverfahren anzuwenden?

Vielen Dank,
Patentarius
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Nulla brüte sine lege

Ich hätte gedacht, daß es zumindest bei den als zivilisiert geltenden Nationen ein allgemeines Rechtsprinzip sei, daß jeweils die am Tag des Faktums gültige Rechtssituation anzuwenden sei?
 

smartpat

SILBER - Mitglied
Re: Nulla brüte sine lege

Reptil schrieb:
Ich hätte gedacht, daß es zumindest bei den als zivilisiert geltenden Nationen ein allgemeines Rechtsprinzip sei, daß jeweils die am Tag des Faktums gültige Rechtssituation anzuwenden sei?
Nun hat gerade das USPTO die Regeln für das Prüfungsverfahren nachträglich für alle noch nicht geprüften Anmeldungen geändert. Hauptargument: Bei 700.000 Anmeldungen in der Warteschlange würden die neuen Regeln sonst erst im Jahr 2011/2012 langsam greifen, und so lange wollten sie nicht warten...
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Re: Nulla brüte sine lege

smartpat schrieb:
Reptil schrieb:
Ich hätte gedacht, daß es zumindest bei den als zivilisiert geltenden Nationen ein allgemeines Rechtsprinzip sei, daß jeweils die am Tag des Faktums gültige Rechtssituation anzuwenden sei?
Nun hat gerade das USPTO die Regeln für das Prüfungsverfahren nachträglich für alle noch nicht geprüften Anmeldungen geändert. Hauptargument: Bei 700.000 Anmeldungen in der Warteschlange würden die neuen Regeln sonst erst im Jahr 2011/2012 langsam greifen, und so lange wollten sie nicht warten...
Ich sagte ja auch: bei den als zivilisiert geltenden Nationen... :)
Im Ernst, dass (A) das amerikanische Patentrecht in vielen Dingen "anders als andere" ist (Stichwort first to), und (B) die Amis sich nicht immer streng an ihre eigenen Gesetze halten (Stichwort Gu*** THIS MESSAGE IS CENSORED BY THE NSA ***mo), sollte weder neu noch vorbildlich sein, oder?
 

biologe

Vielschreiber
das dpma handhabt es so wie das us-patentamt. die änderungen gelten sofort - für alle relevanten anmeldungen. irgendwer (eine der biotech-grosskanzleien) wollte dagegen klagen, was daraus geworden ist, weiss ich nicht
 
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