Das dürfte ziemlich stark auf den Einzelfall ankommen.
Natürlich kannst Du wie immer, zunächst prüfen, ob der Anspruch der potentiellen Gegenseite überhaupt entstanden ist, also eine Verletzung vorliegt (Ähnlichkeit der Zeichen/W.+D.) und wie unsicher die Gegenseite ihrerseits ist, Dir einen überzubraten.
Dann ist natürlich die Frage, ob Du nicht ein eigenes älteres Recht haben könntest: z.B. Firmenname, Titelschutz etc.
Wenn das nicht hilft: Ältere Marke durchleuchten: Wird sie benutzt und wurde sie benutzt, als Du mit der "Verletzung" angefangen hast? Gabs vielleicht mal vor dem ErstreckungsG eine Leerübertragung ohne Geschäftsbetrieb?
Wenn es immer noch keine Lösung gibt und Du noch nicht abgemahnt wurdest: Versuch eine ältere Marke zu bekommen: Mach eine Recherche nach älteren Marken, die nicht benutzt werden, stell einen Lö-Antrag und biete dem Inhaber den Kauf an. Verkaufen kann er nur an Dich, da Du ja der einzige bist, der den Antrag zurücknehmen kann. Ich würde mich aber nicht bei der Gegenseite melden, sondern erstmal die löschungsreife Marke benutzen, so dass Dir nichts mehr passieren kann. außerdem könnte so etwas dem ein oder anderen Richter als Rechtsmissbrauch aufstossen, so dass ein längerer Zeitraum zwischen Übertragung und Schlacht mit dem Inhaber der Marke, die Du verletztst, sicher hilft, die Spuren der Intrige zu verwischen.
Klappt das, kannst Du dich im Licht Deiner älteren Marke sonnen und der Mandant/Chef wir Dir die Füsse küssen.
Ansonsten kannst Du natürlich, wenn alles nicht hilft, kleinlaut die Benutzung einstellen und abtauchen oder aktiv der Abmahnung durch die unaufgeforderte Unterlassungserklärung zuvorkommen, was aber meist Begehrlichkeiten hinsichtlich Auskunft und Schadenersatz auslöst.
GRuß PatFan