Markenverletzung

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,

welche Möglichkeiten bzw. geschickten Schachzüge gibt es, wenn man einen Hinweis auf eine Markenverletzung (Ähnlichkeit der älteren Marke) erhält?

Z. B. annehmen, Löschung der älteren Marke beantragen etc.

Bin gespannt.

Liebe Grüße
Alex
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Das dürfte ziemlich stark auf den Einzelfall ankommen.

Natürlich kannst Du wie immer, zunächst prüfen, ob der Anspruch der potentiellen Gegenseite überhaupt entstanden ist, also eine Verletzung vorliegt (Ähnlichkeit der Zeichen/W.+D.) und wie unsicher die Gegenseite ihrerseits ist, Dir einen überzubraten.

Dann ist natürlich die Frage, ob Du nicht ein eigenes älteres Recht haben könntest: z.B. Firmenname, Titelschutz etc.

Wenn das nicht hilft: Ältere Marke durchleuchten: Wird sie benutzt und wurde sie benutzt, als Du mit der "Verletzung" angefangen hast? Gabs vielleicht mal vor dem ErstreckungsG eine Leerübertragung ohne Geschäftsbetrieb?

Wenn es immer noch keine Lösung gibt und Du noch nicht abgemahnt wurdest: Versuch eine ältere Marke zu bekommen: Mach eine Recherche nach älteren Marken, die nicht benutzt werden, stell einen Lö-Antrag und biete dem Inhaber den Kauf an. Verkaufen kann er nur an Dich, da Du ja der einzige bist, der den Antrag zurücknehmen kann. Ich würde mich aber nicht bei der Gegenseite melden, sondern erstmal die löschungsreife Marke benutzen, so dass Dir nichts mehr passieren kann. außerdem könnte so etwas dem ein oder anderen Richter als Rechtsmissbrauch aufstossen, so dass ein längerer Zeitraum zwischen Übertragung und Schlacht mit dem Inhaber der Marke, die Du verletztst, sicher hilft, die Spuren der Intrige zu verwischen.

Klappt das, kannst Du dich im Licht Deiner älteren Marke sonnen und der Mandant/Chef wir Dir die Füsse küssen.

Ansonsten kannst Du natürlich, wenn alles nicht hilft, kleinlaut die Benutzung einstellen und abtauchen oder aktiv der Abmahnung durch die unaufgeforderte Unterlassungserklärung zuvorkommen, was aber meist Begehrlichkeiten hinsichtlich Auskunft und Schadenersatz auslöst.

GRuß PatFan
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Vielen Dank!
Das war ja schon mal recht umfassend. Wie sieht es mit einer Vorrechtsvereinbarung aus (die benutzte Marke wird nur für einen bestimmten Bereich verwendet)?

Gibt es da auch "Taktiken" zu beachten?

Liebe Grüße
Alexander
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Dann kennt der Inhaber der älteren Marke Dih ja schon. Vereinbaren kannst Du natürlich alles, nur muss er halt zustimmen. Das wird er meist nur tun, wenn die Gegenleistung, also Verzicht auf Löschung, Geld(!) o.ä. stimmt. Aber vielleicht gerätst Du ja auch an einen ehrbaren Markeninhaber, der nur im Rahmen des Kerninteresses verteidigt und Dich an seinem Rand leben lässt.

Evt. kannst Du ihn auch noch durch Anmeldungen im Ausland/EU "einmauern", so dass Du ihm dann den Export großzügig gegen Toleranz im Inland erlauben kannst. Das geht natürlich besonders gut, wenn er schon im Ausland tätig ist und vergessen hat. dort MArkenschutz zu beantragen (und dort keinen Firmennamensschutz hat). Versuch in diesem Fall möglichst vor der Eskalation Verletzungsnachweise im Ausland für Deine noch anzumeldende Marke zu bekommen.

Mehr fällt mir auch nicht ein.

GRuß PatFan
 

grond

*** KT-HERO ***
PatFan schrieb:
Evt. kannst Du ihn auch noch durch Anmeldungen im Ausland/EU "einmauern", so dass Du ihm dann den Export großzügig gegen Toleranz im Inland erlauben kannst. Das geht natürlich besonders gut, wenn er schon im Ausland tätig ist und vergessen hat. dort MArkenschutz zu beantragen
Das wäre allerdings wohl eine bösgläubige Markenanmeldung. Da die Markengesetze in Europa bekanntlich harmonisiert sind, kann man davon ausgehen, dass das im EU-Ausland genauso wie in DE schiefgehen kann.

Es könnte sich eine ziemlich komplexe Gemengelage ergeben, da man als Inhaber einer DE-Marke natürlich durchaus gutgläubig den Schutz für dieselbe Marke in anderen Ländern anstreben kann, ohne dass man automatisch bösgläubig sein muss. Und in den Kopf des Markenanmelders kann ja nun niemand hineingucken. Wenn allerdings schon die Abmahnung des Konkurrenten auf dem Tisch lag, bevor man die Anmeldungen im EU-Ausland tätigt, dürfte man auf sehr dünnem Eis stehen...
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Na dann mal viel Spass beim Nachweis der Bösgläubigkeit. Ich hab bisher noch nie gesehen, dass so etwas anerkannt wurde.

Selbst bei vorliegender Abmahnung habe ich doch das Recht, meinen Schutz im Ausland zu beantragen. Wenn der Abmahnende selbst versäumt hat, sein Interesse im Ausland zu schützen, ist das zunächst mal sein Problem.

Sicher besteht immer die Gefahr, dass dieses Problem diskutiert wird und eine Menge Schutz geworfen wird, aber wir sind hier ja auch in einem Bereich, in dem die Lichter der Hoffnung ohnehin drohen auszugehen. Auf jeden Fall ist die Sachlage für den Inhaber der älteren Marke dann gar nicht mehr so eindeutig und er wird möglicherweise verhandeln, was er sonst nicht getan hätte. Auch die Gegenseite wägt i.d.R. ihr Risiko ab.

Aber bitte den Schutz im Ausland nicht über die IR-Marke beantragen, denn die ist ja bekanntlich mit dem Abschuß der Basismarke auch weg!
 

grond

*** KT-HERO ***
PatFan schrieb:
Na dann mal viel Spass beim Nachweis der Bösgläubigkeit. Ich hab bisher noch nie gesehen, dass so etwas anerkannt wurde.

Selbst bei vorliegender Abmahnung habe ich doch das Recht, meinen Schutz im Ausland zu beantragen.
Es könnte in der Praxis einen Unterschied machen, ob die beiden Zeichen identisch oder nur sehr ähnlich sind. In letzterem Fall dürfte man sich bei einer Anmeldung der eigenen nur ähnlichen Marke im Ausland hinsichtlich der Bösgläubigkeit tatsächlich sehr schwer tun.

Aber klar, Du hast recht, dass sich niemand gerne mit Bösgläubigkeit beschäftigt. Lieber löscht man da gleich das jüngere Zeichen, weil man dann nicht so tief im Schmutz wühlen muss...
 
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