Stand der Technik - Sonderregelung in Spanien?

Miriam Anthonj

Vielschreiber
Hallo,

Ich mache mein Praxissemester in der Rechtsabteilung eines großen Industrieunternehmens und recherchiere im Moment die Bestimmungen diverser Länder zum Thema Stand der Technik, Neuheitsschonfrist usw. im Bezug auf Gebrauchsmuster.

Mir wurde gesagt, dass es in Spanien (wohl ähnlich in China) eine Besonderheit gibt, und zwar, dass schriftliche Veröffentlichungen außerhalb Spaniens, die nicht in Spanisch verfasst sind auch nicht zum Stand der Technik gezählt werden wenn ein dementsprechendes Gebrauchsmuster in Spanien angemeldet wird.

Leider habe ich im Spanischen Gesetz nichts dergleichen gefunden.

Ist das eventuell Rechtsprechung oder stimmt die Aussage überhaupt nicht?

Vielleicht kann mir von Ihnen jemand helfen? Ich würde mich sehr freuen!!

Vielen Dank und Grüße Miriam
 

grond

*** KT-HERO ***
Miriam Anthonj schrieb:
Leider habe ich im Spanischen Gesetz nichts dergleichen gefunden.
Nichts dergleichen im Sinne von "bestätigend" oder auch von "gegenteilig"?

Aus dem "LEY 11/1986 de 20 de marzo, de patentes de invención y modelos de utilidad" (das spanische Patentgesetz handelt offenbar Patente und Gebrauchsmuster gemeinsam ab):

Artículo 6. 1. Se considera que una invención es nueva cuando no está comprendida en el estado de la técnica.

("Eine Erfindung wird als neu angesehen, wenn sie nicht im Stand der Technik enthalten ist")

2. El estado de la técnica está constituido por todo lo que antes de la fecha de presentación de la solicitud de patente se ha hecho accesible al público en España o en el extranjero por una descripción escrita u oral, por una utilización o por cualquier otro medio.

("Der Stand der Technik setzt sich zusammen aus allem, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit in Spanien oder dem Ausland durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, eine Benutzung oder jedwedem anderen Medium zugänglich gemacht wurde")


3. Se entiende igualmente comprendido en el estado de la técnica el contenido de las solicitudes españolas de patentes o de modelos de utilidad, tal como hubieren sido originariamente presentadas, cuya fecha de presentación sea anterior a la que se menciona en el apartado precedente y que hubieren sido publicadas en aquella fecha o lo sean en otra fecha posterior.

("Gleichermaßen wird der Inhalt der spanischen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen so, wie sie ursprünglich angemeldet wurden, und deren Anmeldetag vor dem im vorhergehenden Absatz genannten Tag sind und die an jenem oder einem späteren Datum veröffentlich werden" (man beachte die interessante Sonderform des Subjuntivo, der offenbar der Rechtssprache eigen ist))


Wir stellen also fest, dass der Stand der Technik in Spanien sehr ähnlich geregelt ist, wobei die umständliche Wechselwirkung von älteren Patent(anmeldung)en und Gebrauchsmustern in DE dort offenbar besser geregelt ist. Eine Einschränkung der Definition des SdT für Gebrauchsmuster ist nicht zu finden (diese werden in Artikel 7 abgehandelt). Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine so grundlegende Definition wie die des Standes der Technik durch die Rechtsprechung so maßgeblich eingeschränkt oder verändert werden kann. Ich würde die Behauptung also für höchstwahrscheinlich falsch halten.

An Artikel 7 fand ich übrigens folgende Einschränkung interessant:

Artículo 7. No se tomará en consideración para determinar el estado de la técnica una divulgación de la invención que, acaecida dentro de los seis meses anteriores a la presentación de la solicitud en el Registro de la Propiedad Industrial[1] haya sido consecuencia directa o indirecta:

("Um den Stand der Technik zu bestimmen, wird eine Offenbarung der Erfindung nicht berücksichtigt, die innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung geschehen ist und direkte oder indirekte Folge gewesen ist von:")

a) [Missbräuchliche Veröffentlichung]

b) [anerkannte Ausstellungen]

c) De los ensayos efectuados por el solicitante o por sus causantes, siempre que no impliquen una explotación o un ofrecimiento comercial del invento.

("vom Anmelder oder seinen Verrichtungsgehilfen durchgeführten Tests, wenn diese keine kommerzielle Nutzung oder ein Anbieten der Erfindung bedeuten")
 

tel

Schreiber
"Mir wurde gesagt, dass es in Spanien (wohl ähnlich in China) eine Besonderheit gibt, und zwar, dass schriftliche Veröffentlichungen außerhalb Spaniens, die nicht in Spanisch verfasst sind auch nicht zum Stand der Technik gezählt werden wenn ein dementsprechendes Gebrauchsmuster in Spanien angemeldet wird."

Bei span. Gebrauchsmustern zählen zum Stand der Technik nur Veröffentlichungen in Spanien, schriftlich oder nicht schriftlich ("El estado [...] sido divulgado en Espan(i)a, por una description escrita u oral, por una utilizacion o por qualquier otro medio"; Artikel 145. 1. de la Ley 11/1986 de 20 de Marzo de Patentes). Über die Sprache ist hierbei nichts ausgesagt.


Ich hoffe, daß es Dir weiter hilft.
 

Miriam Anthonj

Vielschreiber
Dankeschön!

Das bedeutet, wenn ich in Deutschland eine komplette Beschreibung einer Erfindung veröffentliche, kann ich in Spanien trotzdem noch ein Gebrauchsmuster anmelden, solange die Beschreibung nicht nach Spanien gelangt ist?

Grüße
 

grond

*** KT-HERO ***
Miriam Anthonj schrieb:
Das bedeutet, wenn ich in Deutschland eine komplette Beschreibung einer Erfindung veröffentliche, kann ich in Spanien trotzdem noch ein Gebrauchsmuster anmelden, solange die Beschreibung nicht nach Spanien gelangt ist?
Genau. Und man sieht mal wieder, dass man sich in fremden Gesetzen nicht ohne weiteres zurechtfindet. Nett, dass es in einem Gesetz über Patent und Gebrauchsmuster an zwei verschiedenen Stellen verschiedene Definitionen des relevanten Standes der Technik gibt... ;)
 

tel

Schreiber
Ja, Miriam. Allerdings: spätestens seit es Internet gibt kommt der von Dir skizzierte Fall nicht mehr oft vor ...
 

Miriam Anthonj

Vielschreiber
Hallo!

Ich hätte dann doch noch mal kurz eine Frage:

Weiß jemand, ob es solche Ausnahmeregelungen noch in anderen Ländern gibt?

Mein Chef meinte, dass es China ähnlich sei aber ansonsten??

Grüße Miriam
 

corvinus

SILBER - Mitglied
das "Manual of Intellectual Property" ist für diese Fragestellung die geeignete Quelle. Einfach die braunen Bände nehmen und Land für Land durchlesen. Es gibt in Bezug auf diese Problematik sehr viele unerwartete Länderüberraschungen, jedoch ist die Leserei und Zusammenstellung mit Arbeit verbunden. Wir haben genau diese Fragestellung für einen Mandanten einmal weltweit überprüft und das war schon sehr aufwendig.
 

Miriam Anthonj

Vielschreiber
Hallo!

Danke erst mal für den Tipp!

Ich habe versucht, die Bände in irgendeiner Bibliothek ausfindig zu machen, habe aber nichts gefunden...

Ist "Manual of Intellectual Property" der Titel der Bände?

Können Sie mir evt. den Autor nennen, dann könnte ich danach nocheinmal suchen....

Vielen Dank und Grüße
Miriam
 

Kandidatenschwämme

SILBER - Mitglied
Miriam Anthonj schrieb:
Ich habe versucht, die Bände in irgendeiner Bibliothek ausfindig zu machen, habe aber nichts gefunden...

Ist "Manual of Intellectual Property" der Titel der Bände?

Können Sie mir evt. den Autor nennen, dann könnte ich danach nocheinmal suchen....
Es gibt da zwei hilfreiche Werke:

Katzarov´s Manual on Industrial Property, erhältlich über www.katzarov.com

Manual Industrial Property -
Manual for the Handling of Applications for Patents, Designs and Trade Marks throughout the World,

Kluwer Law International, www.kluwerlaw.com
 
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