Anspruchsgebühren EPA

grond

*** KT-HERO ***
Der Verwaltungsrat hat neue Anspruchsgebühren beschlossen. Die bisher geltende Regel (45 EUR pro Anspruch bei mehr als zehn Ansprüchen) wird ab April 2009 geändert:

ab dem 15. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 200 EUR fällig,

ab dem 50. Anspruch werden für jeden weiteren Anspruch 500 EUR fällig.

Ich find's super, das wird die Auslandskollegen, die ihre aufgeblähten Anspruchssätze unbedingt eingereicht sehen wollen, etwas belehrbarer machen... :D
 
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PatundPatachon

Guest
Die 200 EUR ab dem 16. Anspruch werden schon ab 2008 fällig, wenn ich das richtig gelesen habe. Dafür kosten Ansprüche 11-15 dann nichts mehr. Ab 2009 dann die Zusatzgebühren zur Vermeidung von mehr als 50 Ansprüchen.

Mit der 50er-Grenze kann ich gut leben, die 15er-Grenze könnte aber je nach Erfindung manchmal schon schwierig sein...
 

grond

*** KT-HERO ***
Pat&Patachon schrieb:
Die 200 EUR ab dem 16. Anspruch werden schon ab 2008 fällig, wenn ich das richtig gelesen habe. Dafür kosten Ansprüche 11-15 dann nichts mehr. Ab 2009 dann die Zusatzgebühren zur Vermeidung von mehr als 50 Ansprüchen.
Du hast recht! Ich hatte nur den einen Beschluss zur Kenntnis genommen:

http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/14122007a_de.html


Dort steht das mit den 200 und 500 EUR und "Dieser Beschluss tritt am 1. April 2009 in Kraft."

Aber es gibt vom selben Tag einen weiteren Beschluss:

http://www.epo.org/patents/law/legal-texts/decisions/archive/14122007_de.html

Dort steht bereits die Erhöhung auf die 200 EUR ab dem 15. Anspruch. Und: "Dieser Beschluss tritt am 1. April 2008 in Kraft."

Muss man auch erst einmal drauf kommen... :)
 
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PatundPatachon

Guest
Ich habe gerade festgestellt, dass in den (EPC 2000) Regeln diverse Bezüge auf Anspruchsgebühren "ab dem 11. Anspruch" stehen. Und zwar in Regel 45 Absatz 1, Regel 71 Absatz 6 und Regel 162 Absatz 1. Immer ist ganz klar davon die Rede, dass für Ansprüche über den 10. hinaus Gebühren gezahlt werden müssen.

Trotzdem lautet die neue Gebührenregelung
"Anspruchsgebühr für den 16. und jeden weiteren Patentanspruch", so dass ich es für offensichtlich halte, dass Ansprüche 11-15 keine zusätzliche Gebühr mehr kosten (der entsprechende Absatz 15 wurde ersetzt, nicht ergänzt).

Wie passt das zusammen? Gut, der 16. ist natürlich auch irgendwo nach dem 10., aber trotzdem...
 

grond

*** KT-HERO ***
Pat&Patachon schrieb:
Ich habe gerade festgestellt, dass in den (EPC 2000) Regeln diverse Bezüge auf Anspruchsgebühren "ab dem 11. Anspruch" stehen.

Trotzdem lautet die neue Gebührenregelung
"Anspruchsgebühr für den 16. und jeden weiteren Patentanspruch"
Bei erneuter Besichtigung von Regel 45 und den beiden genannten Beschlüssen ist mir aufgefallen, dass nirgendwo steht, dass Regel 45 geändert wird, lediglich Änderungen an der Gebührenordnung werden beschlossen. Vorsichtshalber müsste man daher wohl jeweils die Anspruchsgebühr für Ansprüche 11 bis 15 entrichten, und anschließend ggf. zurückfordern. Leider mangelt es nunmehr an einer solchen Gebühr in der Gebührenordnung. Komisches Vorgehensweise...
 
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