Dass ein Prioritätsanspruch gültig sein kann, obwohl der Anmeldetag der PCT-Nachanmeldung mehr als ein 12 Monate nach Priodatium liegt kann ich mir vorstellen, z.B. bei Verlängerung des Priojahres wegen Ablauf an einem Feiertag.
Wie soll das aber bis zu 2 Monate (R.26bis.2c)(iii), letzter Halbsatz) nach Ablauf des Priojahres funktionieren? Kann mir jemand sagen, an was der Gesetzgeber da gedacht haben könnte?
Wie soll das aber bis zu 2 Monate (R.26bis.2c)(iii), letzter Halbsatz) nach Ablauf des Priojahres funktionieren? Kann mir jemand sagen, an was der Gesetzgeber da gedacht haben könnte?