Übergangsregelung London Agreement in Deutschland?

gabi

Schreiber
Hi Leute

Gibt es in Deutschland eine spezielle Übergangsregelung für das London Agreement?

Nach Art. 9 des London Agreements müssten die Übersetzungen erst für Fälle wegfallen, bei denen der Hinweis auf Erteilung nach dem 1. Mai 2008 publiziert wurde.

In der Schweiz ist jedoch vorgesehen, dass für europäische Patente keine Übersetzung der Patentschrift mehr verlangt wird, wenn deren Erteilung weniger als drei Monate vor Inkrafttreten, d. h. nach dem 31. Januar 2008, im Europäischen Patentblatt veröffentlicht wurde.

Weiss jemand, ob es in Deutschland auch eine spezielle Regelung gibt?

Gruss, Gabi
 

Gunk

SILBER - Mitglied
Das Problem ist in DE eher andersrum - das London Agreement wurde hier eher suboptimal in nationales Recht umgesetzt, so dass formal das im IntPatÜG normierte Übersetzungserfordernis erst einige Monate nach dem 1. Mai wegfällt (siehe entsprechender Thread im allgemeinen Forum).

Gunk
 
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