Benutzungsmarke: Entstehung auch, wenn Firma nicht erkennbar?

olafnielsen

Schreiber
Liebe Kollegen,

eine Internetseite bietet weltweit kostenlos unter einer durchaus markenfähigen Domain bzw Kennzeichen ohne Altersverification/Registrierung das Einstellen und Abrufen pornographischer Inhalte an, wobei der Anbieter nicht ermittelbar ist. Konkret: es existiert kein Impressum und nur ein anonymisierter WHOIS Eintrag.

Man könnte nun fragen:
  • Kann eine Benutzungsmarke entstehen, wenn - wie hier vorliegend - kein Unternehmen ermittelbar ist, da es sich versteckt. Stichwort "Herkunftsfunktion". Oder reicht es schon, wenn man das Kennzeichen erkennt ohne dass es objektiv einem Unternehmen zuordbar ist?
  • Pornographie ohne Altersverifikation ist in manchen Ländern, zb DE, verboten. Kann durch eine gesetzlich verbotene Benutzung in den Verbotsstaaten eine Benutzungsmarke entstehen? Merke: Nicht die Marke verstößt gegen die guten Sitten, sondern die Dienstleistung (also nicht nach §8 II Nr 5 oder 9 MarkenG)!

  • Wenn 1) und 2) gleichzeitig erfüllt - ändert sich was?
LG
Olaf
 
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