Regeln für die Beziehungen zu ausländischen PA und Kanzleien

Jörg Hauwede

Schreiber
Hallo Mitkandidaten,

Für meine Kandidaten-AG muss ich ein Referat dazu halten, was bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Patentanwaltskollegen aus anwaltsrechtlicher Sicht zu beachten ist.

Ich bin auf der Suche danach bisher nur auf einen Passus in der Berufsordnung für Patentanwälte gestoßen. Dies scheint mir ein bißchen wenig und ich denke doch, dass dieses Thema komplexer ist.

Kann mir jemand Tips und Hinweise geben, wo ich zu diesem Komplex in Kommentaren, Literatur, Gesetzestexten usw. nähere und tiefergehende Angaben dazu ausgraben kann?

Vielen Dank im voraus an alle,

Jörg Hauwede
 
Oben