DE ausländische Regionen als deutsche Marke

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,


kann ein Gebiet im Ausland als Basis für eine deutsche Wortmarke dienen?
Beispielsweise Pampa oder Andalusien?

Geht es, wenn ein Produkt tatsächlich aus diesem Gebiet kommt?

LG
alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
kann ein Gebiet im Ausland als Basis für eine deutsche Wortmarke dienen?
Beispielsweise Pampa oder Andalusien?
§8 Abs. 2 Nr. 2, 6. Alternative

Augenmerk auf das Wort "ausschließlich". Man könnte also eine Wortmarke anmelden, die teilweise ein geographischer Name darstellt. Für eine hinreichende Kennzeichnungskraft muss aber der verbleibende Wortbestandteil ausreichend kennzeichnend sein. Meiner Erinnerung nach ist in diesem Gebiet die Entscheidung "Portland" für Zement wichtig gewesen.


Geht es, wenn ein Produkt tatsächlich aus diesem Gebiet kommt?
§8 Abs. 2 Nr. 4, 3. Alternative: im Gegenteil, die Marke darf nicht über die geographische Herkunft täuschen, man könnte also sagen, dass die Herkunft tunlichst der durch die Marke nahegelegten entsprechen sollte.

Näheres zu alledem erfährst Du aus dem Hacker/Ströbele in Deiner Nähe...
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Mal ne Frage analog dazu:

Eine Stadt in Deutschland meldet ihren eigenen Stadtnamen verbunden mit einer regionalen Besonderheit als Wortmarke an. Beispielsweise Farbenstadt Leverkusen oder so...das Amt hat die Anmeldung wegen als geographische Beschreibung mit Freihaltebedürfnis abgewiesen.

Meine Frage nun, könnte man nicht dagegen argumentieren, daß die Stadt an sich die Namensrechte besitzt und das die beschreibende Wirkung letztlich immer nur wieder auf diese Stadt verweist. Es wird mit Sicherheit keine zweite Stadt in Deutschland geben, die eine Zusammensetzung in dieser Form hat, von daher auch keine Verwechslungsgefahr. Bei Weinen ist die Eintragung regionaler Beschreibungen auch möglich, wenn der Inhaber auch Eigentümer diese Gebites ist und eine Konkurrenzansiedlung nicht möglich (gilt auch für Mineralwasser siehe Vittel). Könnte man diese Argument aufgreifen, da die Stadt sicherlich kein Stück veräußern wird und das Stadtgebiet eher wachsen wird.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Imho hat die Stadt schon nicht die - alleinigen - Rechte am Stadtnamen. Jede Firma muss schließlich damit werben können "Ihr Partner in xyz" - daher schon fb (+).Mit Vittel wohl nicht vergleichbar...andererseits "ausschließlich aus Zeichen" - wohl eher nicht, "Farbenstadt" imho nicht fb, daher wohl eintragungsfähig, wenn nicht irreführend.

VwG hat im Übrigen nix mit den absoluten Schutzhindernissen aus § 8 (2) MarkenG zu tun...
 

grond

*** KT-HERO ***
PhD schrieb:
"Farbenstadt" imho nicht fb, daher wohl eintragungsfähig, wenn nicht irreführend.
Ich würde "Farbenstadt" aber als rein beschreibend und damit ohne Unterscheidungskraft ansehen. Außerdem würde ich mich als Fabrikant in Leverkusen sehr bedanken, wenn ich für eine Werbung mit Herkunftsangabe "Farbenstadt Leverkusen" eine Lizenz von der Stadtverwaltung bräuchte. "Farbenstadt Leverkusen" wäre wohl am ehesten als Verbandsmarke eintragbar so wie z.B. "Oktoberfestbier".
 

Joerch

SILBER - Mitglied
Farbenstadt war jetzt nur ein Beispiel, aber sowas ähnliches soll eingetragen werden. ;)

Wir haben eine Kollektivmarke vorgeschlagen. Mal schauen, was die Stadt dazu meint...
 

PhD

SILBER - Mitglied
grond schrieb:
PhD schrieb:
"Farbenstadt" imho nicht fb, daher wohl eintragungsfähig, wenn nicht irreführend.
Ich würde "Farbenstadt" aber als rein beschreibend und damit ohne Unterscheidungskraft ansehen. Außerdem würde ich mich als Fabrikant in Leverkusen sehr bedanken, wenn ich für eine Werbung mit Herkunftsangabe "Farbenstadt Leverkusen" eine Lizenz von der Stadtverwaltung bräuchte. "Farbenstadt Leverkusen" wäre wohl am ehesten als Verbandsmarke eintragbar so wie z.B. "Oktoberfestbier".
Käme ja auch noch darauf an, für welche W/DL...imho z.B. für Finanzdienstleistung nicht beschreibend. Frage der Unterscheidungskraft wäre dann noch zu klären, evtl. uk (+) weil nur als solches, aber nicht als betriebliches Herkunftszeichen verstanden. Als Verbandsmarke sähe das schon anders aus...
 
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