Hallo Forum,
ich hab eine Frage bezüglich Disclaimer/Doppelpatentierung.
Folgende Ausgangslage in EP:
In der Stammanmeldung musste der Hauptanspruch in Anbetracht des SdT eingeschränkt werden. In diesem eingeschränkten Umfang wurde die Stammanmeldung erteilt.
In der zugehörigen Teilanmeldung könnte mit einer anderen Einschränkung ebenfalls Abgrenzung gegenüber dem SdT erreicht werden. Somit wäre ein anderer Teil der ursprgl. Offenbarung geschützt.
Gewisse Ausführungsformen fielen dann aber sowohl unter die Stammanmeldung, als auch unter die Teilanmeldung (Überlappung, Doppelpatentierung).
Ist es in Europa angesichts dieser Problematik möglich, in der Teilanmeldung einen Disclaimer ans Ende des Hauptanspruchs anzuhängen, der sozusagen alles ausnimmt, was schon in der Stammanmeldung erteilt wurde? (so ein Wortlaut findet sich natürlich nicht in der Beschreibung).
Oder muss G1/03 als abschließende Liste aller Möglichkeiten für Disclaimer gesehen werden?
upupa
ich hab eine Frage bezüglich Disclaimer/Doppelpatentierung.
Folgende Ausgangslage in EP:
In der Stammanmeldung musste der Hauptanspruch in Anbetracht des SdT eingeschränkt werden. In diesem eingeschränkten Umfang wurde die Stammanmeldung erteilt.
In der zugehörigen Teilanmeldung könnte mit einer anderen Einschränkung ebenfalls Abgrenzung gegenüber dem SdT erreicht werden. Somit wäre ein anderer Teil der ursprgl. Offenbarung geschützt.
Gewisse Ausführungsformen fielen dann aber sowohl unter die Stammanmeldung, als auch unter die Teilanmeldung (Überlappung, Doppelpatentierung).
Ist es in Europa angesichts dieser Problematik möglich, in der Teilanmeldung einen Disclaimer ans Ende des Hauptanspruchs anzuhängen, der sozusagen alles ausnimmt, was schon in der Stammanmeldung erteilt wurde? (so ein Wortlaut findet sich natürlich nicht in der Beschreibung).
Oder muss G1/03 als abschließende Liste aller Möglichkeiten für Disclaimer gesehen werden?
upupa