D.Schreiber2008
Schreiber
Der Lieferant übernimmt die Haftung dafür, dass wir durch den Weiterverkauf, die vertragsgemäße Verwendung oder Benutzung der gelieferten Erzeugnisse keine Patente oder Schutzrechte eonschließlich Schutzrechtsanmeldungen und sonstige Urheberrechte verletzen und stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der Benutzung bzw. Verletzung solcher Rechte frei.
Aua! Das schmerzt den Lieferanten, ist aber so üblicherweise in Einkaufsbedingungen (Google) zu finden.
Meine Fragen:
Ist eine solche Freistellungsklausel überhaupt wirksam?
Wie könnte eine abgeschwächte Formulierung aussehen?
Bin gespannt auf die Antworten.
Viele Grüße
Aua! Das schmerzt den Lieferanten, ist aber so üblicherweise in Einkaufsbedingungen (Google) zu finden.
Meine Fragen:
Ist eine solche Freistellungsklausel überhaupt wirksam?
Wie könnte eine abgeschwächte Formulierung aussehen?
Bin gespannt auf die Antworten.
Viele Grüße