Einspruchsbeschwerde, wenn im Einspruchsverfahren geschwiegen

Kurt

*** KT-HERO ***
Einspruchsbeschwerde, wenn im Einspruchsverfahren geschwiegen

Hi Forum,

angenommen die Patentinhaberin hat im Einspruchsverfahren neue Unterlagen eingereicht, wozu sich die Einsprechende nicht geäußert hat.

Das EPA habe im Einspruchsverfahren sodann das Patent mit den geänderten Unterlagen erteilt.

Spricht nun irgendwas dagegen, dass die Einsprechende Beschwerde gegen die Erteilung einlegt und Einwände bezüglich Neuheit und Erfindungshöhe der erteilten Unterlagen erhebt?

Danke schonmal für alle Meinungen und Grüße Kurt
 

Hildchen

BRONZE - Mitglied
Einspruchsbeschwerde, wenn im Einspruchsverfahren geschwiegen

Hi Forum,

angenommen die Patentinhaberin hat im Einspruchsverfahren neue Unterlagen eingereicht, wozu sich die Einsprechende nicht geäußert hat.

Die Frage, die sich hier stellt ist: warum hat dich die Einsprechende nicht geäußert.

Das EPA habe im Einspruchsverfahren sodann das Patent mit den geänderten Unterlagen erteilt.

Spricht nun irgendwas dagegen, dass die Einsprechende Beschwerde gegen die Erteilung einlegt und Einwände bezüglich Neuheit und Erfindungshöhe der erteilten Unterlagen erhebt?

Nein, wenn von Anfang an beantragt wurde das Patent in vollem Umfang zu widerrufen und wenn von Anfang an fehlende Neuheit und fehlende erfinderische Tätigkeit als Einspruchsgründe geltend gemacht wurden.
Gruß,
das Hildchen
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Hildchen schrieb:
angenommen die Patentinhaberin hat im Einspruchsverfahren neue Unterlagen eingereicht, wozu sich die Einsprechende nicht geäußert hat.
Die Frage, die sich hier stellt ist: warum hat sich die Einsprechende nicht geäußert.
Trägheit? Zu lange Entscheidungswege? Erstmal kein Geld ausgeben wollen? So was in der Art halt. Spielt das eine Rolle?

Grüße Kurt

[Boah, ist das schwierig, subtraktive Quote-Tägs einzufügen]
 

Hildchen

BRONZE - Mitglied
Nein, das spielt keine Rolle, solange wie gesagt der vollumfängliche Widerruf des Patents beantragt wurde.

Übrigens, Geld sparen kann man mit so einer Aktion nicht, denn nun muss die Beschwerdegebühr bezahlt werden. Trägheit kommt schon eher in betracht.

Gruß,
Hildchen

P.S. Ist das ein echter Fall?
 
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