Wiedereinsetzung

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Folgender Fall:

Patentanmeldung für DE erfolgt.

Prio verpasst.

Gründe für Wiedereinsetzung nach 17 Monaten gegeben.

Kann ein PCT Verfahren mit Inanspruchnahme der Prio erfolgen?
Wie kann ich die Wiedereinsetzung im PCT Verfahren durchführen oder muss ich dies in den nationalen Phasen machen?

Freue mich über Eure Beiträge.

LG
Alex
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Wie kann ich die Wiedereinsetzung im PCT Verfahren durchführen oder muss ich dies in den nationalen Phasen machen?
In DII 2008 war doch gerade das ein Problem, ob man in Indien sich in die Prio wiedereinsetzen lassen kann oder nicht. Also müsste sich die Wirksamkeit der Wiedereinsetzung von den nationalen Gesetzen abhängen (alles andere wäre auch... überraschend).
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Ohne in die Gesetzestexte geschaut zu haben:

Wiederherstellung der Prio im PCT-Verfahren durch das AA geht nicht, da die Priofrist schon seit mehr als 2 Monaten abgelaufen ist.

Wiedereinsetzung in die Prio geht vor dem EPA nicht, da die Wiedereinsetzung für die Prio nur bis zu 2 Monate nach dem Ende der Priofrist möglich ist.
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Zur Info:

Wiedereinsetzung geht bis zu 1 Jahr nach versäumter Handlung, muss jedoch spätestens 2 Monate nach Wegfall des Hindernisses beantragt werden!

17 Monate nach dem AT der Ursprungsanmeldung kann also ggfs. durchaus noch WE vor dem EPA beantragt werden.
 

Hildchen

BRONZE - Mitglied
Nein PAPA, das stimmt nicht. R136 EPÜ sagt, dass wenn WE in Frist nach A87(1) (Priofrist) beantragt wird, der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf dieser Frist zu stellen ist, d.h. man hat maximal 14 Monate Zeit!!!

Gruß,
das Hildchen
 

arcd007

*** KT-HERO ***
relevant sind Art. 48 2a),b) PCT und Regel 82bis AusfOPCT, d.h es dürfte auf das Recht des AA ankommen, ob in Priofrist wiedereingesetzt werden kann. Bei DE, EPA als AA dürfte das wegen der fehlenden WE in die Prio bzw. der bereits abgelaufenen Frist nicht möglich sein
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
R. 26bis.3 a) PCT: Wiederherstellung durch das Anmeldeamt ist ausgeschlossen, da die Anmeldung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Priofrist erfolgt ist.

R. 49ter.2 a) PCT sieht Wiederherstellung durch Bestimmungsämter vor - aber auch nur für den Fall, dass Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Priofrist erfolgte. Greift somit nicht.

Art. 48 (2) PCT: Falls einzelne Bestimmungsämter großzügiere Regelungen betreffend Wiedereinsetzung in Priofrist haben, müssen sie diese Anwenden. Muss aber vor jedem einzelnen Bestimmungsamt geschehen, nicht durch das Anmeldeamt in der int. Phase.
 
Oben