GebrMG Abzweigung aus Haupt- und Zusatzanmeldung möglich?

Rex

*** KT-HERO ***
Angenommen ich habe eine Patentanmeldung und eine darauf basierende Zusatzanmeldung. Beides betriftt dann ja die gleiche Erfindung. Ich möchte nun ein Gebrauchsmuster abzweigen. Kann ich Haupt- und Zusatzanmeldung in der Abzweigung zusammenfassen und als ein Gebrauchsmuster abzweigen oder muss für jede Anmeldung einzeln abgezweigt werden?
Besten Dank für eure Antworten.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
IMHO müsste man zwei separate GebrM abzweigen, da man die Abzweigung nur aus einer Patentanmeldung erklären kann und die Zusatzanmeldung zwar eine hinsichtlich der Gebühren privilegierte, sonst aber eigenständige Patentanmeldung ist.
 
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