Marke mit Umlaut im Ausland

Elmar

BRONZE - Mitglied
Hallo

ich esse gerade das Eis Hagen Däas, oder so ähnlich.

Angenommen, jemand in der EU und USA und anderen Ländern eine Marke wie Dümpel angemeldet. Schließt das auch die Schreibweise Duempel mit ein?

Relevante Verkehrskreise, bspw. der EU Durchschnittverbraucher, werden in manchen Ländern sicherlich keine Verwechslungsgefahr sehen, da sie kein ü kennen und so Dümpel sich vom Erscheinungsbild von Duempel abheft. Auch hinsichtlich der Phonetik gibt es ein paar Länder, die nicht wissen wie män ü, bzw. ue ausspricht.

Wie sieht das aus mit dem Dümpel?

Besten Gruß
Elmar
 

grond

*** KT-HERO ***
Meiner Erfahrung nach werden die Umlaut-Punkte im englischsprachigen Ausland gewöhnlich glattweg ignoriert. Wenn die also in den USA auch auf die Wahrnehmung der Verkehrskreise abstellen, dürfte eine Ersetzung der Umlaute durch Vokal+e nicht als gleich angesehen werden. Allerdings gibt es in den USA auch eine Menge Beispiele von deutschen Nachnamen, die nach deutscher Regel geschrieben werden (z.B. Mueller), allerdings wurde das zweifelsohne von den Namensträgern selbst so gehandhabt (viele haben sich dann ja auch einfach Miller genannt), so dass das nicht wirklich markenrechtlich relevant sein dürfte.

Insgesamt aber eine interessante Frage, die zum Weiterdenken veranlasst. Was wird z.B. aus einer deutschen Wortmarke mit Umlaut oder scharfen S / Eszett im Ausland, das den Buchstaben nicht kennt? Eine Wort/Bildmarke?
 
Oben