Titelschutz

Student

GOLD - Mitglied
Hi

haben Phrasen wie "nach [...] begehren wir Titelschutz für [...]" eigentlich auch nur irgendeine rechtliche Relevanz?

Offenbar wird da ja nirgends etwas amtlich angemeldet... Steht eine Marke stets über dem "Titelschutz" ?

Grüße
Student
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ich vermute, Du beziehst Dich bei dem ersten Aspekt auf eine Titelschutzanzeige für einen Werktitel (z.B. Buchtitel, Filmtitel, Computerprogrammname etc.)? Siehe dazu Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, Rn 322:

"Die öffentliche Ankündigung eines Werkes mit dem Werktitel in branchenüblicher Weise (Titelschutzanzeige) wird der tatsächlichen Benutzungsaufnahme durch das Erscheinen des Werkes gleichgestellt und genügt der Entstehung des Werktitelrechts (Vorverlegung des Werktitelschutzes), wenn das Werk in angemessenem, zeitlichen Abstand unter diesem Werktitel in den Verkehr gebracht wird..."

Bei dem zweiten Aspekt beziehst Du Dich vermutlich auf die Frage, wie sich ein jüngeres Titelschutzrecht im Vergleich zu einer älteren Marke darstellt oder umgekehrt (Kollision)?

Hier kommt es wie immer auf den Einzelfall an. Zumindest ist es aber aus einem Titelschutz schwieriger gegen eine Marke vorzugehen.
 
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