Eintragung in die Liste der beim EPA zugelassenen Vertreter

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

auf dem "Antrag auf Eintragung in die Liste der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter" (EPA-Formular Nr. 52400) steht bei der Angabe von Geschäftssitz/Arbeitsplatz in der Fußnote: "Falls Sie freiberuflich tätig sind und einen Geschäftssitz haben, ist ein Nachweis über Ihre Geschäftsanschrift zu erbringen."

Abgesehen davon, dass sich mir der Sinn des Teils "...und einen Geschäftssitz haben" an dieser Stelle nicht erschließt, wie würde ich denn praktisch einen "Nachweis über meine Geschäftsanschrift" erbringen? Stellt mir die Patentanwaltskammer einen solchen Nachweis aus?

Vielen Dank schon mal für Tipps,

Grüße Kurt
 

patch

BRONZE - Mitglied
Ich habe folgende Unterlagen abgegeben:

  • Kopie der Seite aus der PMZ, auf welcher die Kanzleiadresse steht nach Zulassung als DE-PA
  • Ausdruck aus dem online Patentanwaltsverzeichnis der Kammer
www.patentanwalt.de --> Patentanwaltssuche; dann sich selber suchen und Ergebnis ausdrucken.

Ergänzend kann man auch noch eine Kopie des DE-PA-Auweises beifügen; allerdings steht da kein Kanzleisitz drauf.

Gruß
patch
 
Oben