Hallo zusammen,
ist für eine Marke eigentlich der Tag der Anmeldung, oder der Tag der Eintragung maßgeblich für den Schutz?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, könnte doch kurze Zeit nach einer Markenanmeldung von A eine identische Anmeldung von B eingereicht werden. Wenn nun B, nicht aber A, auf "beschleunigte Prüfung" optioniert hat, bekommt B unter Umständen früher die Marke eingetragen und hätte damit den stärkeren Schutz als A, obwohl tatsächlich A vor B angemeldet hat?
Grüße
Student
ist für eine Marke eigentlich der Tag der Anmeldung, oder der Tag der Eintragung maßgeblich für den Schutz?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, könnte doch kurze Zeit nach einer Markenanmeldung von A eine identische Anmeldung von B eingereicht werden. Wenn nun B, nicht aber A, auf "beschleunigte Prüfung" optioniert hat, bekommt B unter Umständen früher die Marke eingetragen und hätte damit den stärkeren Schutz als A, obwohl tatsächlich A vor B angemeldet hat?
Grüße
Student