Fristverlängerung Bescheidserwiderung nach Mitt. 7/87 auch bei anhängiger PCT-Anmeldung?

Patent-ante

Vielschreiber
Gemäß Inhalt der Mitteilung 7/87 des Präsidenten des DPMA kann ja ein deutsches Prüfungsverfahren ggf. mehrfach um 12 Monate "ausgesetzt" werden, wenn eine parallele EP-Anmeldung mit Benennung von DE anhängig ist.

Gibt es eine ähnliche Möglichkeit, falls statt einer EP- eine PCT-Anmeldung existiert, in der DE bestimmt ist? Worauf kann man sich ggf. berufen? Hat hiermit jemand auch im Falle einer Nichtexistenz einer entsprechenden Regelung bereits beim DPMA positive Erfahurngen gemacht?

Danke vorab für Feedback.
 

corvinius

Schreiber
Re: Fristverlängerung Bescheidserwiderung nach Mitt. 7/87 auch bei anhängiger PCT-Anmeldung?

IntPatÜG §4(3)

Nach 30 Monaten gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Der deutsche Prüfer müsste quasi mit Lichtgeschwindigkeit den ersten Prüfungsbescheid absenden, damit der Anmelder in die Verlegenheit eines Fristgesuchs kommt.
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Re: Fristverlängerung Bescheidserwiderung nach Mitt. 7/87 auch bei anhängiger PCT-Anmeldung?

Ich denke der OP meint eine deutsche Prioanmeldung und eine parallele, beim EPA eingereichte PCT-Anmeldung mit Bestimmung DE.

Wir stellen in diesem Fall stets ein (oder mehr) Fristgesuch(e) unter Hinweis auf die parallele PCT-Anmeldung, die sich noch im internationalen vorläufigen Prüfungsverfahren befindet. Diese Fristgesuche werden problemlos gewährt.
 

Patent-ante

Vielschreiber
Re: Fristverlängerung Bescheidserwiderung nach Mitt. 7/87 auch bei anhängiger PCT-Anmeldung?

Ich weiß, dass die DE-Anmeldung als zurückgenommen gelten wird, falls entsprechend nationalisiert wird.

Selten ist die Fallgestaltung aber doch sicher nicht: PA bei Einreichung DE gestellt, in meinem Fall liegt jetzt 9 Monate nach Prio der Bescheid vor (den der Inhaber jetzt mit einbeziehen kann in die Frage, ob er Nachanmeldungen will). Das war doch nicht mit Lichtgeschwindigkeit, sondern entspricht doch eher dem Vorgehen gemäß Prüfungsrichtlinien DPMA, 3.4.1.

Der Inhaber will jetzt vermutlich den PCT-Weg gehen, da der DE-Bescheid zwar Beanstandungen aufweist, aber noch gute Einschränkungsmöglichkeiten bestehen. Kurz nach Prioablauf läuft die Bescheidserwiderungsfrist ab. Um mir keine Zurückweisung im DE-Verfahren einzuhandeln, bevor eine finale Entscheidung über die PCT-Natio-/Regionalisierung in 1,75 a gefallen ist, würde ich gerne langfristig Fristverlängerungen erhalten.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der sich diese Frage stellt. Oder?
 

Patent-ante

Vielschreiber
Re: Fristverlängerung Bescheidserwiderung nach Mitt. 7/87 auch bei anhängiger PCT-Anmeldung?

Groucho schrieb:
Wir stellen in diesem Fall stets ein (oder mehr) Fristgesuch(e) unter Hinweis auf die parallele PCT-Anmeldung, die sich noch im internationalen vorläufigen Prüfungsverfahren befindet. Diese Fristgesuche werden problemlos gewährt.
Ah, danke, das wollte ich wissen.
 
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