Auswirklung Ersetzung nach MMA/PMMA auf Benutzungsschonfrist

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo,

wie wirkt sich denn die in Art 4bis MMA/PMMA vorgesehene Ersetzung der nationalen Marke auf die Benutzungsschonfrist aus ?

Ich finde keine Regelung, dass mit der Ersetzung, d.h. Inanspruchnahme des Zeitrangs einer bestehenden nat. Marke bei einer Erstreckung, auch die für die nat. Marke geltende Benutzungsschonfrist gilt.

Anderenfalls wäre es für mich rechtlich äußerst bedenklich, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

Beispiel:

Ich habe 1997 in DE eine Marke eingetragen bekommen, 2008 erstrecke ich aus einer identischen IR-Marke (Basis NICHT DE) auf Deutschland. Nach Art 4bis erhält meine erstreckte Marke den Zeitrang der nat. Marke aus 1997, allerdings habe ich nochmal 5 Jahre Benutzungsschonfrist, deren Start sich dann nach § 115 (2) MarkenG berechnet....

klingt mir stark rechtsmißbräuchlich und kann ggf. auch über Bösgläubigkeit angegriffen werden... aber gibt es eine direkte Auswirkung auf die BSF ???

Danke für Kommentare, Infos oder ähnliches

Ah-No Nym
 

grond

*** KT-HERO ***
Ah-No Nym schrieb:
Ich habe 1997 in DE eine Marke eingetragen bekommen, 2008 erstrecke ich aus einer identischen IR-Marke (Basis NICHT DE) auf Deutschland. Nach Art 4bis erhält meine erstreckte Marke den Zeitrang der nat. Marke aus 1997
Ist denn die Voraussetzung des Art. 4bis MMA schon dadurch erfüllt, dass das Zeichen und die W/DL (also unter dem Kollisionsaspekt "Identität" besteht) und außerdem der Inhaber identisch sind? Oder muss die Basis der IR-Marke nicht eben zwangsläufig die DE-Marke sein, damit die Folge des Art. 4bis MMA eintritt?
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Oder muss die Basis der IR-Marke nicht eben zwangsläufig die DE-Marke sein, damit die Folge des Art. 4bis MMA eintritt?
Noe, hat damit nichts zu tun ...

Auch ist es nach Art3bis PMMA zumindest im Madrider Protokoll überhaupt nicht möglich, eine IR-Marke auf das Ursprungsland "zurückzuerstrecken", oder ?

Gruß
Ah-No Nym
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ah-No Nym schrieb:
Nach Art 4bis erhält meine erstreckte Marke den Zeitrang der nat. Marke aus 1997 ...
Ich bin mir nicht sicher, ob Art 4bis wirklich bedeutet, dass man die Prio bekommt. Ist das durch eine Kommentarmeinung oder Rechtsprechung belegt?

Meiner Meinung nach könnte die Regelung auch so verstanden werden, dass man gegen jedes kollidierende Zeichen aus der IR-Marke die Rechte hat, die einem auch aus der älteren DE Marke zugestanden wären. Dann wäre in jedem Kollisionsfall die Benutzungsschonfrist der DE Marke zu beachten. Das würde das Missbrauchsszenario etwas entschärfen.
 
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