Stand der Technik aus dem Internet

luiseriegger

SILBER - Mitglied
Liebes Forum!

Ich habe hier eine Entgegenhaltung (eine Betriebsanleitung für eine Spielekonsole), die vom EPA aus dem Internet gezogen wurde. Das Erstellungsdatum der Datei ist 10 Monate vor meinem Anmeldetag.
Ich weiss, dass das DPMA bei Internetdokumenten knatschig wird; das EPA scheint hier nicht so streng. Die Rechtsprechung gibt nichts her, ob ein solches Dokument überhaupt als Stand der Technik zulässig ist.
Jetzt weiss ich nicht, ob ich die Relevanz des "SdT" anzweifeln soll oder nicht. Man weiss ja nicht, wann es genau ins Netz gestellt wurde. Was sagt ihr?

Danke schonmal,
Gruss Luise
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
ist doch eindeutig:

Alles was vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich war ist StdT!

10 Monate vor AT erfolgte der Ausdruck ergo voller StdT!

Gruß
alex
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
ist doch eindeutig:

Alles was vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich war ist StdT!

10 Monate vor AT erfolgte der Ausdruck ergo voller StdT!
Halt!
wenn ich es richtig vestehe, heisst es, "das Erstellungsdatum der Datei liegt 10 Monate vor AT", nicht, dass zu diesem Datum ein Ausdruck vorlag ...

Wann das Teil online im Netz verfügbar war, ist folglich nicht klar... ich kann ein pdf-file bei mir auf meinem Rechner für Jahre lagern und dann ins Netz stellen.... schaffe aber dadurch keinen SdT mit Erstellungsdatum der Datei, oder ?

also, mehr infos aus dem sachverhalt bitte, um die angelegenheit aufzuklären...

Ah-No Nym
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
In OJ 2009, 456 (Ausgabe 8-9/2009) werden einige Angaben dazu gemacht, wie die freie Beweiswürdigung zur Feststellung des Veröffentlichungstags bei Internet-Dokumenten typischerweise erfolgt. Falls das Dokument nicht aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt, kann man schon versuchen, den Tag anzuzweifeln - siehe 3.3 der Mitteilung.
 

luiseriegger

SILBER - Mitglied
Das ist doch schonmal was, vielen Dank für den Link zum Amtsblatt!
Leider gibt es nicht mehr zum Sachverhalt, da auf der Webseite nichts darüber steht, seit wann das Dokument tatsächlich öffentlich verfügbar ist. Außerdem kann man an solchen Dokumenten ja auch ganz schnell was ändern und wenn der Ersteller keine gute Dokumentation macht, steht dann auch nicht drin, welche Version das ist und wann sie entstanden ist.
Auf jeden Fall, Danke für Eure Antworten!
Gruß
 

pierogi

BRONZE - Mitglied
Bei einem Vortrag zu diesem Thema habe ich folgende Entscheidungen mitgeschrieben

T11334/06 (bestätigt in T1875/06, T1213/05)

Fazit des Sprechers daraus:

Internet ist "transient", "unregulated", "insecure"

auch das Internet Archive (www.archive.org) ist unzuverlässig.

vom BPatG, 17 W(pat) 1/02 ..."Das Internet ist in der Regel kein geeigneter Informationsdienst..."

Dagegen sagt das EPA Amtsblatt 209, 456 ff.

Vielleicht helfen diese Quellen.
 

dutchie

BRONZE - Mitglied
Ah-No Nym schrieb:
[Wann das Teil online im Netz verfügbar war, ist folglich nicht klar... ich kann ein pdf-file bei mir auf meinem Rechner für Jahre lagern und dann ins Netz stellen.... schaffe aber dadurch keinen SdT mit Erstellungsdatum der Datei, oder ?
wir benutzen www.archive.org um den genauen Datum festzustellen oder zu ueberpruefen. Dann heist es: burden of proof reversed..

D
 
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