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EQE 2005 Schreiber
Guest
...nachdem ich einige Prüfungsaufgaben Teil B Bescheidserwiderung durchgenudelt habe, möchte ich hier meine Erfahrungen zur Diskussion stellen. Ein Hauptproblem ist ja die Zeit, daher hat es sich bei mir bewährt beim Teil B wie folgt vorzugehen:
8. Speziellen Beschreibungsteil sehr sehr aufmerksam lesen und (grün) den Merkmalsüberschuss gegenüber dem SdT kennzeichnen (brauche sich später für die Neuheit und ET). Aus dem Merkmalsüberschuss das auswählen, was der Mandant möchte
8. Allgemeinen Beschreibungsteil lesen und prüfen, on die Aufgabe hinsichtlich der wirklichen Erfindung (die ist das Ergebnis aus 8.) noch passend ist. RS hierzu:
T_495/91, T_881/92 Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern ist bei der Ermittlung der zu lösenden technischen Aufgabe in der Regel von der technischen Aufgabe auszugehen, die im Streitpatent tatsächlich gegenüber dem dort angegebenen nächstliegenden Stand der Technik beschrieben ist.
Nur wenn sich herausstellt, daß
1. ein unzutreffender Stand der Technik verwendet wurde oder
2. die offenbarte technische Aufgabe eigentlich nicht gelöst oder
3. die offenbarte technische Aufgabe aus irgendeinem Grund nicht richtig definiert wurde,
ist es angebracht, eine andere Aufgabe zu berücksichtigen, die objektiv gesehen vorlag.
Abhängig hiervon Aufgabe reformulieren und prüfen, welcher SdT wirklich für die neue Aufgabe der nächstliegende ist.
9. Beschreibungsteil ergänzen, indem der gesamte SdT kritisch gewürdigt wird (siehe 6 und 7), diese Info brauche ich hier, um die (neue) Aufgabe richtig formulieren zu können, bzw. um an Hand der neuen Aufgabe Neuheit und Erfindungshöhe als Lösung der Aufgabe entspr. Regel 27c http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/r27.html#R27 herzustellen
9. Neuheit herstellen, indem alle Merkmale in den Oberbegriff kommen, die schon im nSdT offenbart sind und als Kennzeichen ein Merkmal oder eine MMlKombination, die im nSdT nicht vorkommt und in Kombination mit dem restlichen SdT nicht nahe liegt.
10. Zusätzliche Unteransprüche (Quelle grün gemarkerter MMlsüberschuss) formulieren, um einen optimalen Schutzbereich zu erwirken
11. Eine (zweite?) Merkmalsanalyse erstellen, aus welcher die Änderungen hervorgehen und die Quellen der Veränderungen belegen und vor die Merkmale die Bezeichnung setzen, wie z.B. MM1 MM1.1. etc.
12. Ausgehend vom nSdT fragen, wie
Prüfen, ob im SdT oder sonst wo ein Hinweis ist, der den Fachmann in eine andere Richtung geleitet hätte und dies als "would-not"-Aspekt im Kontakt des PSA hervorheben.
13 Zusammenschreiben, wobei ich gehört haben soll, daß es empfehlensweit sei mit Schere und Kleber zu arbeiten, um Schreibarbeit zu vermeiden und auf einem weißen Blatt Papier die bisher gemachten Notizen in die richtige Reihenfolge für ein Anschreiben bringt. Auch soll es in Ordnung sein, wenn man die Merkmale auf die man sich bezieht nicht mehr ausgeschrieben werden, sondern daß man dann Platzhalter nimmt, wie MM1, MM2 und af die Merkmalsanalyse verweist.
Wie geht Ihr vor, um das 4 Stunden Zeitkorsett nicht zu sprengen? Habt Ihr Tipps?
Kann man bereits Floskeln zuhause vorschreiben, wie z.B. das Raster einer Merkmalsanalyse, oder bei den neuen Merkmalen die Anfangsfloskel und dann in der Endfassung einkleben, da man ja beliebige Unterlagen mitnehmen kann?
- Nur Claims der Anmeldung lesen und Begriffe mit Bezugszeichen in die Zeichnung mit Stift eintragen (blau für Oberbegriff, rot für Kennzeichen); das hilft später beim Zusammenschrieben die richtigen Begriffe zu verwenden
- Merkmalsanalyse des Claim1 (und ggf. der restlichen claims) anfertigen
- Bescheid lesen, alle neuheitsschädlichen Punkte rot markern, alle Merkmale, die der ET entgegen stehen orange markern, alle betr. Deutlichkeit Art 84 blau markern. Hier habe ich eine Frage: kann man sich auf die Ausführungen im Bescheid verlassen, oder sind die Angaben im Bescheid auch noch einmal zu überprüfen (kann also der Prüfer einen falsche Bewertung eines Merkmals abgegeben haben?). Hier ist auch der vom Amt benannte nächstliegende SdT (nSdT) angegeben.
- von Prüfer für antizipiert angesehene Merkmale in Merkmalsanalyse entsprechend kennzeichnen
- Mandantenschreiben lesen und im Hinterkopf behalten, was er will
- nSdT lesen und all diejenigen Passagen markern, die offensichtlich mit den claims der Anmeldung die gleiche Wirkung haben, ebenfalls die Bezugszeichen in den Zeichnungen entsprechend (blau) beschriften. In 2-3 Sätzen zusammenfassen, worum es im nSdT geht, wenn er noch nicht in der Anmeldung gewürdigt wurde (für später zur Ergänzung der Beschreibung der Anmeldung)
- sonstigen SdT lesen und vorgehen wie bei 6
8. Speziellen Beschreibungsteil sehr sehr aufmerksam lesen und (grün) den Merkmalsüberschuss gegenüber dem SdT kennzeichnen (brauche sich später für die Neuheit und ET). Aus dem Merkmalsüberschuss das auswählen, was der Mandant möchte
8. Allgemeinen Beschreibungsteil lesen und prüfen, on die Aufgabe hinsichtlich der wirklichen Erfindung (die ist das Ergebnis aus 8.) noch passend ist. RS hierzu:
T_495/91, T_881/92 Nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern ist bei der Ermittlung der zu lösenden technischen Aufgabe in der Regel von der technischen Aufgabe auszugehen, die im Streitpatent tatsächlich gegenüber dem dort angegebenen nächstliegenden Stand der Technik beschrieben ist.
Nur wenn sich herausstellt, daß
1. ein unzutreffender Stand der Technik verwendet wurde oder
2. die offenbarte technische Aufgabe eigentlich nicht gelöst oder
3. die offenbarte technische Aufgabe aus irgendeinem Grund nicht richtig definiert wurde,
ist es angebracht, eine andere Aufgabe zu berücksichtigen, die objektiv gesehen vorlag.
Abhängig hiervon Aufgabe reformulieren und prüfen, welcher SdT wirklich für die neue Aufgabe der nächstliegende ist.
9. Beschreibungsteil ergänzen, indem der gesamte SdT kritisch gewürdigt wird (siehe 6 und 7), diese Info brauche ich hier, um die (neue) Aufgabe richtig formulieren zu können, bzw. um an Hand der neuen Aufgabe Neuheit und Erfindungshöhe als Lösung der Aufgabe entspr. Regel 27c http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/r27.html#R27 herzustellen
9. Neuheit herstellen, indem alle Merkmale in den Oberbegriff kommen, die schon im nSdT offenbart sind und als Kennzeichen ein Merkmal oder eine MMlKombination, die im nSdT nicht vorkommt und in Kombination mit dem restlichen SdT nicht nahe liegt.
10. Zusätzliche Unteransprüche (Quelle grün gemarkerter MMlsüberschuss) formulieren, um einen optimalen Schutzbereich zu erwirken
11. Eine (zweite?) Merkmalsanalyse erstellen, aus welcher die Änderungen hervorgehen und die Quellen der Veränderungen belegen und vor die Merkmale die Bezeichnung setzen, wie z.B. MM1 MM1.1. etc.
12. Ausgehend vom nSdT fragen, wie
- der Fachmann ohne Hilfestellung
- durch die Hilfe eines SdT-Dokuments
- durch die Hilfe einer Kombination von Dokumenten mit/ohne Fachwissen
Prüfen, ob im SdT oder sonst wo ein Hinweis ist, der den Fachmann in eine andere Richtung geleitet hätte und dies als "would-not"-Aspekt im Kontakt des PSA hervorheben.
13 Zusammenschreiben, wobei ich gehört haben soll, daß es empfehlensweit sei mit Schere und Kleber zu arbeiten, um Schreibarbeit zu vermeiden und auf einem weißen Blatt Papier die bisher gemachten Notizen in die richtige Reihenfolge für ein Anschreiben bringt. Auch soll es in Ordnung sein, wenn man die Merkmale auf die man sich bezieht nicht mehr ausgeschrieben werden, sondern daß man dann Platzhalter nimmt, wie MM1, MM2 und af die Merkmalsanalyse verweist.
Wie geht Ihr vor, um das 4 Stunden Zeitkorsett nicht zu sprengen? Habt Ihr Tipps?
Kann man bereits Floskeln zuhause vorschreiben, wie z.B. das Raster einer Merkmalsanalyse, oder bei den neuen Merkmalen die Anfangsfloskel und dann in der Endfassung einkleben, da man ja beliebige Unterlagen mitnehmen kann?