Teil B EQE2007 B (Chemie) Disclaimer wg. zufälliger Vorwegnahme?

Schnecke01

Schreiber
Habe bisher noch niemanden gefunden, der es wie ich mit einem Disclaimer wegen zufälliger Vorwegnahme versucht hat.

Meine Argumentation: Das technische Problem ausgehend von DII war die Bereitstellung alternativer akarizider Substanzen für Teppichshampoos.

D1 erwähnt zwar Zitronenöl und Hibaöl aber nur auf dem technischen Gebiet der Duftstoffe und dazu noch in einer Reihe mit anderen etherischen Ölen die keine akarizide Wirkung zeigen.

Daher habe ich die Offenbarung von Zitronenöl und Hibaöl im Konzentrationsbereich 0,5-1 ausgenommen und auf G1/03 und eine zufällige Vorwegnahme verwiesen.
Die beiden weiteren etherischen Öle Rosmarinöl und Thymianöl hatte ich natürlich auch im Anspruch.

Die meisten scheinen nur Rosmarinöl und Thymianöl im Anspruch auf das Teppichshampoo verwendet zu haben.

Gibt es weitere Kandidaten die einen Disclaimer versucht haben?
 
K

Kand.

Guest
Entweder befinden sich in diesem Forum keine Chemiker, die an der EQE teilgenommen haben, oder Du bist wirklich der Einzige :)
 
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