Teil C Beschwerde C-Teil 2007 - Übersetzungsfehler als Hoffnungsschimmer

N

Nur Mut ...

Guest
Liebe C-Teil-Verzweifelten. Diejenigen unter Euch, die vielleicht schon der Mut zur Einlegung einer Beschwerde verlassen hat, möchte ich noch auf einen Fehler der Prüfungskommission aufmerksam machen, der vielleicht wenigstens denen hilft, die Anspruch 1 im C-Teil nicht aus A4 oder A2 angegriffen haben.

Der deutsche Anspruch 1 lautet (Unterstreichung und Formatierung hinzugefügt):

Behälter ? , umfassend
  • einen ? Boden,
  • eine ? Wand mit (einem ? Rand und einer Greiffläche ?)
Die englische und französiche Fassung hätte aber korrekter Weise wie folgt hätte übersetzt werden müssen (man beachte auch die eindeutige Zeichensetzung im Englischen):

Behälter ? umfassend
  • einen ? Boden,
  • eine ? Wand mit einem ?
  • und eine Greiffläche ?
Damit ist im Deutschen die Greiffläche Teil der Wand, im Englischen und Französichen nicht. Ob Ihr der Meinung seid, dass das Eiinfluß auf die Neuheitsschädlichkeit von A4 oder A2 hat, überlasse ich Euch. Ich meine, man kann eine solche Auffassung vertreten.

Unabhängig davon ist es schon fast nicht zu glauben: Der Übersetzungsfehler ist im HAUPTANSPRUCH des Streitpatents!!! Kann es eine für den C-Teill wichtigere und zentralere Stelle der Prüfungsunterlagen geben?
 
D

Das gelbe U

Guest
Das fand ich auch eine Frechheit. Allerdings geht für mich aus dem Zusammenhang hervor, dass die Greiffläche nicht Teil der Wand ist, weil die Greiffläche gegenüber der Wand wärmeisoliert sein soll. Der Anspruch war also in sich derart widersprüchlich, dass er nicht verletzbar (und auch nicht angreifbar) war, so wie er da stand. Deswegen bin ich gleich ins Englische ausgewichen...
 
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