G
Gästle
Guest
Hallo zusammen,
bzgl. der zweiten Einsendeaufgabe stellt sich mit die Frage, ob nur die Frage zu beantworten ist.
Wir hatten in Hagen doch gelernt, dass man nur die gestellten Fragen beantworten soll.
Die Frage hier lautet:
Hat V gegen K einen Anspruch aif Zahlung von €200.000,-?
Wenn man nur diese Frage beantworten würde, würde der Hinweis Nr. 2 auf §117 (Scheingeschäft) überflüssig sein.
Denn:
Anspruch auf 200.000 wenn §433
zwei übereinst. WE (+)
Form gem. §311 b (-) da Grundstückverkauf
--> Kaufvertrag nichtig nach nach §§311b, 125 S.1
--> kein Anspruch und fertig.
Die Frage wäre somit beantwortet.
Gemäß hinweis 2 sollt wohl auch das Scheingeschäft betrachtet werden?
Gruß
Gästle
bzgl. der zweiten Einsendeaufgabe stellt sich mit die Frage, ob nur die Frage zu beantworten ist.
Wir hatten in Hagen doch gelernt, dass man nur die gestellten Fragen beantworten soll.
Die Frage hier lautet:
Hat V gegen K einen Anspruch aif Zahlung von €200.000,-?
Wenn man nur diese Frage beantworten würde, würde der Hinweis Nr. 2 auf §117 (Scheingeschäft) überflüssig sein.
Denn:
Anspruch auf 200.000 wenn §433
zwei übereinst. WE (+)
Form gem. §311 b (-) da Grundstückverkauf
--> Kaufvertrag nichtig nach nach §§311b, 125 S.1
--> kein Anspruch und fertig.
Die Frage wäre somit beantwortet.
Gemäß hinweis 2 sollt wohl auch das Scheingeschäft betrachtet werden?
Gruß
Gästle