Hallo liebe Kollegen,
bezüglich unserer ersten Aufgabe stellt sich mir folgendes Problem:
Grundsätzlich sollen ja nur Informationen zur Lösung der AUfgaben verwendet werden, die aus der aktuellen und den zurückliegenden Kurseinheiten bekannt sind.
Bei unserer KE01-Aufgabe enthält der Sachverhalt allerdings Angaben, die ein weitergehendes Bearbeiten nahe legen.
Der Anspruch auf Zahlung der 150€ ist meiner Meinung nach zustande gekommen. Aus dem Sachverhalt bleiben aber Zweifel, ob der Anspruch auch Bestand hat, da A seine Willenserklärung ja wegen Irrtums anfechtet. Stutzig macht mich nun, das alle Informationen zur Prüfung der Anfechtung gegeben sind:
- A stellt die Bücher UNAUSGEPACKT in sein Lager, d.h. er ist immer noch Besitzer und die Bücher im Zustand, wie sie geliefert wurden.
Also kein Anspruch auf Schadensersatz.
Insgesamt also KEIN Anspruch auf 150€.
Problem: Anfechtung kommt erst in KE02 dran. Würde man also nach dem zustande kommen des Anspruchs abbrechen, wie in den Übungsaufgaben auch, liegt jedoch ein Anspruch vor.
Ist das Wissen aus Hagen also auch anzuwenden (da kam Anfechtung ja vor) oder denke ich einfach nur zu viel?
Vielen Dank für Eure/Ihre Meinungen.
Horst
bezüglich unserer ersten Aufgabe stellt sich mir folgendes Problem:
Grundsätzlich sollen ja nur Informationen zur Lösung der AUfgaben verwendet werden, die aus der aktuellen und den zurückliegenden Kurseinheiten bekannt sind.
Bei unserer KE01-Aufgabe enthält der Sachverhalt allerdings Angaben, die ein weitergehendes Bearbeiten nahe legen.
Der Anspruch auf Zahlung der 150€ ist meiner Meinung nach zustande gekommen. Aus dem Sachverhalt bleiben aber Zweifel, ob der Anspruch auch Bestand hat, da A seine Willenserklärung ja wegen Irrtums anfechtet. Stutzig macht mich nun, das alle Informationen zur Prüfung der Anfechtung gegeben sind:
- Die Anfechtung erfolgt fristgerecht (ruft SOFORT an)
- Die Anfechtung geht zu (TELEFONISCH, d.h. unter Anwesenden)
- Die Anfechtung ist begründet (Irrtum liegt vor, gilt ja aus Sachverhalt als bewiesen)
- A stellt die Bücher UNAUSGEPACKT in sein Lager, d.h. er ist immer noch Besitzer und die Bücher im Zustand, wie sie geliefert wurden.
Also kein Anspruch auf Schadensersatz.
Insgesamt also KEIN Anspruch auf 150€.
Problem: Anfechtung kommt erst in KE02 dran. Würde man also nach dem zustande kommen des Anspruchs abbrechen, wie in den Übungsaufgaben auch, liegt jedoch ein Anspruch vor.
Ist das Wissen aus Hagen also auch anzuwenden (da kam Anfechtung ja vor) oder denke ich einfach nur zu viel?
Vielen Dank für Eure/Ihre Meinungen.
Horst