DE Zeit um zu arbeiten während des Amtsjahres

upupa

GOLD - Mitglied
Wie viel Zeit hat man während des Amtsjahres realistischerweise noch frei, um zu nebenher in der Kanzlei zu arbeiten (außer natürlcih abends und WoEnde)?

Ich habe gehört, dass man in den ersten 5 Monaten noch für gut 2-3 ganze Tage/Woche Zeit zu arbeiten hat und in den letzten 3 Monate eher gar keine Zeit mehr.

Deckt sich das mit Eurer Erfahrung?
 

Brötchen

BRONZE - Mitglied
Hi,

also im ersten Monat beim DPMA sieht es sehr unterschiedlich mit der zur Verfügung stehenden Zeit aus.

Manche mussten bei uns nur ein paar Mal überhaupt im DPMA vorstellig werden und konnten den Rest in "Heimarbeit" lösen, andere (so wie ich) mussten täglich von 9 bis 17 Uhr beim Prüfer erscheinen.

Daher ist eine Aussage über die Zeit die einem zur Verfügung steht zumindest für den ersten Monat so gut wie unmöglich.

Im zweiten Monat hat man IMHO noch die meiste Zeit, da man hier lediglich die Vorträge der Markenabteilung anhören muss und ansonsten noch einige Zeit zum Arbeiten bleibt.

Ebenso kann der dritte Monat (erste Monat beim BPatG) noch recht entspannt sein, allerdings sollte man sich hier schon intensiv nebenher mit Markenrecht beschäftigen, da der Stoff später wirklich viel wird.

Spätestens ab dem 4. Monat bleibt eigentlich kaum noch Zeit zur Arbeit nebenher. Neben den Vorträgen und den Klausuren muss man noch Voten schreiben und bei zahlreichen Verhandlungen dabei sein. Vor allem wenn man nicht nur das "Mindestprogramm" fahren will, sondern sich auch noch in Lerngruppen, PREU-Kurs etc. weiter fortbilden will, bleibt eigentlich keine Zeit mehr.

Kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall (sprich persönliche Vorkenntnisse und Lerntempo) an. Außerdem soll es Kandidatenkollegen geben, die eine Akte auch in der S-Bahn bearbeiten können, aber dazu rechne ich mich nicht.

Gruß,
Brötchen
 
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