Einsendeaufgabe Gesellschaftsrecht

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LostJedi

Guest
Nachdem es ja nur noch ein paar Tage sind (und hoffentlich nicht alle von den bescheidenen 170(?) Seiten demotiviert sind), eröffne ich mal die Diskussion.

Zur Überraschung aller wird dieser Post allerdings Substanz zu enthalten suchen...

1) Der Hinweis, dass die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben, scheint nur auszuschließen, dass die Eheleute in Gütergemeinschaft leben, oder?

2) Zum Lösungsschema - noch ohne Paragraphen, rein vom Skript her - würde ich sagen, dass
I. Anspruch aus [Geschäftsführerhaftung Vor-GmbH (der 9er?)]
a) Vor-GmbH mit Abschluss des Gesellschaftervertrages zustande kam,
b) A ist zulässigerweise und rechtens zum Geschäftsführer der GmbH geworden ist,
c) Nach dem Paragraphen nur A als Geschäftsführer unbschränkt und persönlich haftet,
d) Bemerkung: A und B leben in Zugewinngemeinschaft, daher kann B nicht herangezogen werden,
e) Daraus folgt, Anspruch nur gegen A.
[B würde höchstens im Rahmen der seltsamen Unterbilanzhaftung in Innenhaftung herangezogen werden können, nach außen haftet B IMHO nicht. Wie funzt denn diese Unterbilanzhaftung? Kann das wer verständlich oder beispielgaft erklären oder kennt einen Link?]
II. Grundsätzlich kann nach der (konstitutiven) Eintragung der GmbH ins Handelsregister nur die GmbH selber haften. Daher wüsste ich grad nicht, wo da der Anspruch her kommen sollte, nachdem alle im vornherein entstandenen Verpflichtungen der Vor-GmbH auf die GmbH übertragen werden.
Oder muss ich da was bauen à la "aus Innenhaftung könnte die GmbH Ansprüche gegen A bzw. B haben, die sie dann abtreten könnte"??

Bin auf Hinweise gespannt. (genauer ausarbeiten kann ichs wohl auch erst am WoE)
 
L

LostJedi

Guest
Ok, was hab ich falsch gemacht? War zuviel Substanz in meinem Artikel? Ist die Lösung so perfekt, dass sie jeder abgeschrieben hat und es so hinter sich gebracht hat? Macht ihr die Aufgabe erst gar nicht? Oder was geht hier vor? :-<
 
X

XYZ

Guest
...also, ich komme erst heute abend dazu, die Aufgabe zu lösen. Die, mit denen ich Kontakt habe, fanden auch alle erst dies Wochenende Zeit für eine Bearbeitung. Wird also alles extrem kurzfristig dieses Mal...
 
L

LostJedi

Guest
Naja, scheinbar muss man auch noch diskutieren, ob gemäß der Zustimmung von B zu A's Kauf nicht auch noch B als Handelnder zählt.

Und vermutlich noch mal erzählen, dass Schmidt ja meint, dass die Gesellschafter ohnehin haften ;) ... wobei der BGH eine andere Auffassung habe...
 
W

wtfch

Guest
Lieber spät als nie:

erstmal vielen Dank für die ausführliche Beschreibung des eventuellen Lösungswegs.

Was ich nicht ganz verstehe: wie kommt ihr zum Haftungsauschluss von B. Ist es nicht genau umgekehrt, nämlich dass wegen der Zugewinngemeinschaft die Haftung von B gerade nicht ausgeschlossen ist (eigene Verwaltung des Vermögens, A und B treten als zwei Personen auf und nicht als ein Ehepaar).

Was ist mit der Unterbilanzhaftung?
Durch die Zustimmung zum Kauf wurde ja der vorzeitige Beginn des Geschäfts genehmigt.
Oder hat die Unterbilanzhaftung mit der Forderung des V eigentlich nichts zu tun?

Zweiter Punkt denke ich ist klar, Nach GmbH Eintragung haftet die GmbH aus Gesellschaftsvermögen und A und B nicht persönlich.
 
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